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Der "Ich könnte kotzen" Thread

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Eben. Ist an die Betriebszugehörigkeit gebunden. Und du kannst dann selbst keine 6 Monate haben wenn die Firma dich schon nach 1 Monat wegen kurzer Betriebszugehörigkeit kicken könnte.
Ich weiß nicht, wie oft ich noch schreiben soll, dass die längeren Fristen für beide Seiten gelten müssen? Natürlich geht das nicht, dass der AG einen mit 4 Wochen Frist kündigen kann, der AN selber aber 6 Monate einhalten muss. Das hab ich jetzt doch x-mal geschrieben, und sogar du selbst, glaube ich.

Was kann ihm eigentlich passieren wenn er einfach nicht mehr hingeht und bei dem Anderen anfängt? Ich würde es einfach so machen....
Im Normalfall nicht allzuviel. Klar, wenn einen der alte AG erst später abmeldet, läuft die neue Beschäftigung auf Steuerklasse 6, was grundsätzlich scheisse ist (aber vielleicht verschmerzbar). Und klar, der alte AG kann tatsächlich Schadenersatz fordern, aber wer macht das schon? Reisende soll man nicht aufhalten, sag ich immer. Man sollte es dem neuen AG halt auf jedenfall sagen, dann kann der bei der Anmeldung gleich Mehrfachbeschäftigung angeben. Das erspart späteren Streß mit der Krankenkasse.
Und man muss sich wegen des neuen Jobs halt sicher sein. Der alte AG wird einem dann ja eher ein weniger gutes Zeugnis ausstellen, und wenns mit dem neuen Job dann nicht wirklich klappt und man bald wieder geht, muss man sich mit dem schlechteren Zeugnis des vorherigen AG bewerben. Auch nicht schön.
Ich sag immer: wenn einen der neue AG wirklich will, dann wartet der auch 2 Wochen länger auf einen. Und normalerweise haben die AG bei Neueinstellungen auch Verständnis für sowas. Schließlich wollen die umgekehrt ja auch nicht, das ein Mitarbeiter auf die Art von Ihnen weggeht.
 
Irgendwer nen Tipp, um Aggressionen in den Griff zu bekommen? Ich bin seit Monaten einfach unfassbar geladen und gehe wegen jedem Mist an die Decke. War schon als Jugendlicher so, danach hat sich das alles wieder beruhigt. Nur die letzten Monate war eigentlich nur Stress angesagt und es wird auch in den kommenden Monaten nicht wirklich besser. Auf Dauer verpeste ich aber die Luft. Gerade zu Hause und das möchte ich natürlich nicht. Sport wäre wohl das Richtige für mich, aber ich krieg das gerade zeitlich null auf die Kette. Von 6 bis 22:30 Uhr ist mein Tag durchgetaktet, ohne richtige Freizeit (was natürlich auch zum Stress beiträgt). Vielleicht kennt der ein oder andere ein paar Tipps für den Alltag, damit ich den Kopf zumindest zeitweise frei bekomme?

Keine Ahnung, aber wenn du den ultimativen Tipp hast, gib ihn mir weiter. Mir (und noch mehr meine Frau) gehts momentan ähnlich. Bei uns gehts abends nicht so lange, aber dafür gehts morgens früher los, und wir gehen beide wegen Kleinigkeiten an die Decke. Nervt uns selber tierisch und ist natürlich auch nicht sonderlich schön.
 
Ganz wichtig bei Stressreduzierung ist aber der Spaßfaktor!
Klar etwas in den Arsch treten wirst Dich anfangs schon müssen, damit Du wieder in Gang kommst, aber wenn es, wie Du schon beim Joggen schreibst, so gar nicht Deins ist, wird das den Stress nicht mindern.
Ich habe schon sehr viele Leute zum Sport motiviert und ganz egal wie gut Sie sich damit fühlten, wenn es Ihnen keinen Spaß machte, haben Sie es irgendwann wieder eingestellt.

Ich würde auch definitiv nur was in Angriff nehmen, was mir Spaß macht und bei dem ich den Kopf frei kriege. Alles andere bringt mir nichts und sorgt nur für mehr Stress.
 
So da mein Arbeitgeber ja darauf pocht nach Tarifvertrag zu verfahren hab ich mal reingeschaut und da ist mir aufgefallen das ich eine TG schlechter bezahlt werde, werde jetzt dann doch mal Rechtsbeistand holen, hab zum Glück eine Rechtsversicherung.

Ich war ja der Annahme das Kleinbetriebe nicht bei Tarifen mitgehen müssen, natürlich können Sie das, aber mir war das nicht bewusst, weil in meinem Vertrag nie was von TV stand.

Unter den Umständen muss ich sagen, so schnell es geht weg, eigentlich sollte ich ihn noch in den Laden Ka....
 
Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz - NachwG)
§ 2 Nachweispflicht

(1) Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen:

...
10. ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind.

woher sollst du dass dann wissen?

Der wichtigste Anwendungsfall ist der Schadenersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Versäumung von tarifvertraglichen Ausschlussfristen bei fehlendem Hinweis des Arbeitgebers auf die Anwendbarkeit eines Tarifvertrages. Ein solcher Anspruch ist aber substantiiert dargelegt werden. Der Arbeitnehmer muss u.a. vortragen, dass er keine anderweitige Kenntnis vom Tarifvertrag erlangt hat und bei entsprechen Hinweis die Ausschlussfristen eingehalten hätte.

Angaben natürlich ohne Gewähr, aber da würde ich mich mal bei nem Arbeitsrechtler schlau machen....
 
Ich weiß nicht, wie oft ich noch schreiben soll, dass die längeren Fristen für beide Seiten gelten müssen? Natürlich geht das nicht, dass der AG einen mit 4 Wochen Frist kündigen kann, der AN selber aber 6 Monate einhalten muss. Das hab ich jetzt doch x-mal geschrieben, und sogar du selbst, glaube ich.
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Ja eben. Hast es jetzt verstanden? Deswegen können auch keine 6 Monate drin stehen im Vertrag ;)
 
Kann sein, dass ich mich irre: Aber wenn in deinem Arbeitsvertrag - der das verbindliche Dokument für dein Angestelltenverhältnis ist - nichts von einer Gültigkeit eines TV steht, dann gilt in Folge der TV auch nicht für dein Arbeitsverhältnis. Sondern eben das, was in deinem AV steht, ergänzt durch die gesetzlichen Vorgaben/RIchtlinien.

Wie soll denn ein Regularium auf dich zutreffen, wenn in dem Dokument, das du unterschrieben hast, nichts davon steht? Kann ja eigentlich nicht gehen...
 
Kann sein, dass ich mich irre: Aber wenn in deinem Arbeitsvertrag - der das verbindliche Dokument für dein Angestelltenverhältnis ist - nichts von einer Gültigkeit eines TV steht, dann gilt in Folge der TV auch nicht für dein Arbeitsverhältnis. Sondern eben das, was in deinem AV steht, ergänzt durch die gesetzlichen Vorgaben/RIchtlinien.

Wie soll denn ein Regularium auf dich zutreffen, wenn in dem Dokument, das du unterschrieben hast, nichts davon steht? Kann ja eigentlich nicht gehen...

Ja darum ist es ja auch so dreist vom ihm jetzt den TV auf einmal zu erwähnen wenn ich kündigen möchte.
 
Ja darum ist es ja auch so dreist vom ihm jetzt den TV auf einmal zu erwähnen wenn ich kündigen möchte.
jup, zumindest kannst du dich darauf berufen, dass du aufgrund des fehlenden Hinweises im AV zum Zeitpunkt der Kündigung keine Kenntnisse einer anderweitigen Frist hattest und daher deine ursprüngliche Geltend machen. Würde ich aber schriftlich machen und ggf. auch auf das entsprechende Gesetz verweisen. :) Und dann mal sehen, was zurück kommt....
 
Ja eben. Hast es jetzt verstanden? Deswegen können auch keine 6 Monate drin stehen im Vertrag ;)
Doch nach so und so viel Jahren Betriebszugehörigkeit. Wenn das nirgendwo geregelt wäre, könnte ja niemand wissen, welche Kündigungsfristen laut TV einzuhalten sind. Ergo muss es irgendwo stehen, wenn es dazu eine Regelung gibt.
 
Kann sein, dass ich mich irre: Aber wenn in deinem Arbeitsvertrag - der das verbindliche Dokument für dein Angestelltenverhältnis ist - nichts von einer Gültigkeit eines TV steht, dann gilt in Folge der TV auch nicht für dein Arbeitsverhältnis. Sondern eben das, was in deinem AV steht, ergänzt durch die gesetzlichen Vorgaben/RIchtlinien.

Wie soll denn ein Regularium auf dich zutreffen, wenn in dem Dokument, das du unterschrieben hast, nichts davon steht? Kann ja eigentlich nicht gehen...
Die Frage ist aber, ob jeher der Tarifvertrag angewandt wurde und ob man als Arbeitnehmer Widerspruch gegen die Anwendung eingelegt hat. (Es stellt sich auch die Frage ob du Gewerkschaftsmitglied bist meine ich). Außerdem müsste man doch erstmal nachlesen ob der Tarifvertrag überhaupt Anwendung findet. Desweiteren wen ja, gleich nachschauen wie lange die Frist geht bzgl. Korrektur von lohnabrechnungen, bgb sagt 3 Jahre, Tarifvertrag meistens 3 Monate, aber hier hast du jetzt schon Verhandlungsmasse bzgl eines aufhebungsvertrages.
 
Ja eben. Hast es jetzt verstanden? Deswegen können auch keine 6 Monate drin stehen im Vertrag ;)
Alter, du trollst doch.

Ver·tra̱g
Substantiv [der]
Rechtswesen
1.
eine (schriftliche) Vereinbarung, in der eine bestimmte Sache rechtsgültig zwischen zwei Parteien geregelt wird.
Wenn das da drinne steht, gilt das für beide Seiten, und daher kann natürlich sowas wie "6 Monate" drin stehen, wenn es denn für beide gilt.
Ich habe weiter oben einen Tarifvertrag verlinkt, da stehen auch längere Fristen drin. Und auch in einem AV kann man längere Fristen vereinbaren, wenn es denn für beide gilt. In meinen AV steht von Anfang eine Kündigungsfrist von drei Monaten drinne. Gilt für mich, gilt aber auch für meinen Arbeitgeber. (Der AV wurde übrigens tatsächlich von nem Fachanwalt für Arbeitsrecht aufgesetzt, und der wird ja wohl wissen, was er tut).
Ist blöd, wenn ich was neues anfangen will, gibt mir aber einen Puffer von drei Monaten, falls die mich loshaben wollen. Und darauf hab ich wert gelegt. Und jetzt hab ich halt 3 Monate Kündigungsfrist, wenn ich hier aufhören will, und eben NICHT 4 Wochen.
(davon ab geben mir die 3 Monate Kü-frist eine gute Verhandlungsmasse bzgl. Abfindung, wenn die mich doch mal kündigen wollen. Weil die mich dann ja sicher nicht noch 3 Monate hier sitzen lassen wollen :D)

Sogar 18 Monate Kü-frist sind von Anfang an möglich: https://www.zeit.de/karriere/beruf/2012-11/arbeitsrecht-kuendigungen-fristen
 
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