Zerfikka
GOTTKAISER
Von 6 bis 22:30 Uhr ist mein Tag durchgetaktet, ohne richtige Freizeit
Wenn ich auch nur eine Woche so leben müsste, gäbe es garantiert Tote.
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Von 6 bis 22:30 Uhr ist mein Tag durchgetaktet, ohne richtige Freizeit
Wenn ich auch nur eine Woche so leben müsste, gäbe es garantiert Tote.![]()

Ich weiß nicht, wie oft ich noch schreiben soll, dass die längeren Fristen für beide Seiten gelten müssen? Natürlich geht das nicht, dass der AG einen mit 4 Wochen Frist kündigen kann, der AN selber aber 6 Monate einhalten muss. Das hab ich jetzt doch x-mal geschrieben, und sogar du selbst, glaube ich.Eben. Ist an die Betriebszugehörigkeit gebunden. Und du kannst dann selbst keine 6 Monate haben wenn die Firma dich schon nach 1 Monat wegen kurzer Betriebszugehörigkeit kicken könnte.
Im Normalfall nicht allzuviel. Klar, wenn einen der alte AG erst später abmeldet, läuft die neue Beschäftigung auf Steuerklasse 6, was grundsätzlich scheisse ist (aber vielleicht verschmerzbar). Und klar, der alte AG kann tatsächlich Schadenersatz fordern, aber wer macht das schon? Reisende soll man nicht aufhalten, sag ich immer. Man sollte es dem neuen AG halt auf jedenfall sagen, dann kann der bei der Anmeldung gleich Mehrfachbeschäftigung angeben. Das erspart späteren Streß mit der Krankenkasse.Was kann ihm eigentlich passieren wenn er einfach nicht mehr hingeht und bei dem Anderen anfängt? Ich würde es einfach so machen....
Irgendwer nen Tipp, um Aggressionen in den Griff zu bekommen? Ich bin seit Monaten einfach unfassbar geladen und gehe wegen jedem Mist an die Decke. War schon als Jugendlicher so, danach hat sich das alles wieder beruhigt. Nur die letzten Monate war eigentlich nur Stress angesagt und es wird auch in den kommenden Monaten nicht wirklich besser. Auf Dauer verpeste ich aber die Luft. Gerade zu Hause und das möchte ich natürlich nicht. Sport wäre wohl das Richtige für mich, aber ich krieg das gerade zeitlich null auf die Kette. Von 6 bis 22:30 Uhr ist mein Tag durchgetaktet, ohne richtige Freizeit (was natürlich auch zum Stress beiträgt). Vielleicht kennt der ein oder andere ein paar Tipps für den Alltag, damit ich den Kopf zumindest zeitweise frei bekomme?
Ganz wichtig bei Stressreduzierung ist aber der Spaßfaktor!
Klar etwas in den Arsch treten wirst Dich anfangs schon müssen, damit Du wieder in Gang kommst, aber wenn es, wie Du schon beim Joggen schreibst, so gar nicht Deins ist, wird das den Stress nicht mindern.
Ich habe schon sehr viele Leute zum Sport motiviert und ganz egal wie gut Sie sich damit fühlten, wenn es Ihnen keinen Spaß machte, haben Sie es irgendwann wieder eingestellt.
In deinem AV steht nicht, dass für dein Arbeitsverhältnis TV XY gilt?weil in meinem Vertrag nie was von TV stand.

NeinIn deinem AV steht nicht, dass für dein Arbeitsverhältnis TV XY gilt?![]()
Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz - NachwG)
§ 2 Nachweispflicht
(1) Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen:
...
10. ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind.
Der wichtigste Anwendungsfall ist der Schadenersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Versäumung von tarifvertraglichen Ausschlussfristen bei fehlendem Hinweis des Arbeitgebers auf die Anwendbarkeit eines Tarifvertrages. Ein solcher Anspruch ist aber substantiiert dargelegt werden. Der Arbeitnehmer muss u.a. vortragen, dass er keine anderweitige Kenntnis vom Tarifvertrag erlangt hat und bei entsprechen Hinweis die Ausschlussfristen eingehalten hätte.
Ich weiß nicht, wie oft ich noch schreiben soll, dass die längeren Fristen für beide Seiten gelten müssen? Natürlich geht das nicht, dass der AG einen mit 4 Wochen Frist kündigen kann, der AN selber aber 6 Monate einhalten muss. Das hab ich jetzt doch x-mal geschrieben, und sogar du selbst, glaube ich.
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Kann sein, dass ich mich irre: Aber wenn in deinem Arbeitsvertrag - der das verbindliche Dokument für dein Angestelltenverhältnis ist - nichts von einer Gültigkeit eines TV steht, dann gilt in Folge der TV auch nicht für dein Arbeitsverhältnis. Sondern eben das, was in deinem AV steht, ergänzt durch die gesetzlichen Vorgaben/RIchtlinien.
Kann sein, dass ich mich irre: Aber wenn in deinem Arbeitsvertrag - der das verbindliche Dokument für dein Angestelltenverhältnis ist - nichts von einer Gültigkeit eines TV steht, dann gilt in Folge der TV auch nicht für dein Arbeitsverhältnis. Sondern eben das, was in deinem AV steht, ergänzt durch die gesetzlichen Vorgaben/RIchtlinien.
Wie soll denn ein Regularium auf dich zutreffen, wenn in dem Dokument, das du unterschrieben hast, nichts davon steht? Kann ja eigentlich nicht gehen...
jup, zumindest kannst du dich darauf berufen, dass du aufgrund des fehlenden Hinweises im AV zum Zeitpunkt der Kündigung keine Kenntnisse einer anderweitigen Frist hattest und daher deine ursprüngliche Geltend machen. Würde ich aber schriftlich machen und ggf. auch auf das entsprechende Gesetz verweisen.Ja darum ist es ja auch so dreist vom ihm jetzt den TV auf einmal zu erwähnen wenn ich kündigen möchte.
Doch nach so und so viel Jahren Betriebszugehörigkeit. Wenn das nirgendwo geregelt wäre, könnte ja niemand wissen, welche Kündigungsfristen laut TV einzuhalten sind. Ergo muss es irgendwo stehen, wenn es dazu eine Regelung gibt.Ja eben. Hast es jetzt verstanden? Deswegen können auch keine 6 Monate drin stehen im Vertrag![]()
§622 BGBDoch nach so und so viel Jahren Betriebszugehörigkeit. Wenn das nirgendwo geregelt wäre, könnte ja niemand wissen, welche Kündigungsfristen laut TV einzuhalten sind. Ergo muss es irgendwo stehen, wenn es dazu eine Regelung gibt.
Die Frage ist aber, ob jeher der Tarifvertrag angewandt wurde und ob man als Arbeitnehmer Widerspruch gegen die Anwendung eingelegt hat. (Es stellt sich auch die Frage ob du Gewerkschaftsmitglied bist meine ich). Außerdem müsste man doch erstmal nachlesen ob der Tarifvertrag überhaupt Anwendung findet. Desweiteren wen ja, gleich nachschauen wie lange die Frist geht bzgl. Korrektur von lohnabrechnungen, bgb sagt 3 Jahre, Tarifvertrag meistens 3 Monate, aber hier hast du jetzt schon Verhandlungsmasse bzgl eines aufhebungsvertrages.Kann sein, dass ich mich irre: Aber wenn in deinem Arbeitsvertrag - der das verbindliche Dokument für dein Angestelltenverhältnis ist - nichts von einer Gültigkeit eines TV steht, dann gilt in Folge der TV auch nicht für dein Arbeitsverhältnis. Sondern eben das, was in deinem AV steht, ergänzt durch die gesetzlichen Vorgaben/RIchtlinien.
Wie soll denn ein Regularium auf dich zutreffen, wenn in dem Dokument, das du unterschrieben hast, nichts davon steht? Kann ja eigentlich nicht gehen...
Alter, du trollst doch.Ja eben. Hast es jetzt verstanden? Deswegen können auch keine 6 Monate drin stehen im Vertrag![]()
Wenn das da drinne steht, gilt das für beide Seiten, und daher kann natürlich sowas wie "6 Monate" drin stehen, wenn es denn für beide gilt.Ver·tra̱g
Substantiv [der]
Rechtswesen
1.
eine (schriftliche) Vereinbarung, in der eine bestimmte Sache rechtsgültig zwischen zwei Parteien geregelt wird.
Bei einem TV!§622 BGB
achso... und ich war so stolz...Bei einem TV!
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