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Warum hat man die Anklage nicht auf Totschlag erhoben? Da wären die Bedingungen niedriger und IMO wohl erfüllt.
 
Warum hat man die Anklage nicht auf Totschlag erhoben? Da wären die Bedingungen niedriger und IMO wohl erfüllt.

Weil der Richter zuvor wohl grad die Position vertrat, dass solche Rennen zu fahren und die Tode von Passanten in Kauf zu nehmen mehr sei als das. Ist es wahrscheinlich auch, aber halt juristisch einfach nicht richtig greifbar.
 
Doch, das war grösstenteils früher ja auch so und hat wunderbar funktioniert.

Niemand muss heute mal eben zum Shoppen nach London oder Mailand fliegen. Es wird nur gemacht, weil es so billig ist. Und es ist verheerend für die Umwelt. Also muss Fliegen wieder deutlich teurer werden.

Einen dicken SUV oder 300PS-Karre fahren eh nur die besser verdienenden Menschen.

Ein Kreuzfahrtschiff produziert so viel CO2 wie 84.000 Autos, transportiert aber nur max. 9000 Personen. Von Schwefeloxiden und Stickoxiden ganz zu schweigen. Wenn der Mensch also nicht von selbst auf die Idee kommt dies wieder einzugrenzen, dann muss es eben so lange im Geldbeutel weh tun, bis die Zahlen wieder sinken.

Ich sag das mal ganz plakativ. Der Mensch "lernt" durch nichts besser als über seinen Geldbeutel. Und er will sich nicht verändern, so lange alles schön billig weiter läuft.

Dabei wird uns unsere Umwelt nicht mehr fragen, ob wir das wollen oder nicht. Ganz abgesehen von Luft- und Lebensqualität. Den ganzen Verkehr wird es auch in Zukunft geben. Aber vielleicht bekommen wir ja ein paar Auswucherungen beseitigt.
da bin ich mal gespannt, wie sich das entwickelt. meine prognose: das holtst du nicht mehr zurück. die welt ist kleiner geworden und die wenigsten werden sich das nehmen lassen wollen. wie teuer es am ende wird, bleibt abzuwarten, aber ich bezweifel, dass es teurer wird um die umwelt zu schützen.
 
Weil der Richter zuvor wohl grad die Position vertrat, dass solche Rennen zu fahren und die Tode von Passanten in Kauf zu nehmen mehr sei als das. Ist es wahrscheinlich auch, aber halt juristisch einfach nicht richtig greifbar.

Das Problem ist ja, das "in Kauf nehmen". Die meisten Menschen nehmen nicht mal wirklich in Kauf, dass sie beim Lotto oder im Casino verlieren könnten. Die Selbsteinschätzung von Können und Glück ist ein großes Problem beim Menschen. Das ist daher nicht nur juristisch, sondern auch psychologisch nicht greifbar bzw. so einfach.
 
Weil der Richter zuvor wohl grad die Position vertrat, dass solche Rennen zu fahren und die Tode von Passanten in Kauf zu nehmen mehr sei als das. Ist es wahrscheinlich auch, aber halt juristisch einfach nicht richtig greifbar.

Totschlag reicht doch vom Strafrahmen her eigentlich aus? Wäre das wohl sinnvoller gewesen, ich hoffe das dann in Zukunft aufgrund dessen angeklagt wird.
 
Das Problem ist ja, das "in Kauf nehmen". Die meisten Menschen nehmen nicht mal wirklich in Kauf, dass sie beim Lotto oder im Casino verlieren könnten. Die Selbsteinschätzung von Können und Glück ist ein großes Problem beim Menschen. Das ist daher nicht nur juristisch, sondern auch psychologisch nicht greifbar bzw. so einfach.

Ja gut da haste natürlich recht. Zumindest wenn die Leute nen Führerschein besitzen, könnte man aber zumindest damit argumentieren "Junge, dir wurde gelehrt, warum man es an manchen (!) Plätzen Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt!"

Ach, wären doch alle Totraser lieber naive Lottospieler.
 
Ich war mir damals relativ sicher, dass das Urteil noch revidiert wird. Irgendwie hat halt jegliches Mordmerkmal gefehlt. Stattdessen sollte da wohl ein Exempel statuiert werden.

Wobei ja zumindest das Straftatbestand des besonders schweren Fall des Totschlags vorhanden ist. Dann kann zumindest das Strafmass entsprechend hoch ausfallen.
 
aber in wesentlich geringerem Maße.

Bin ja kein Anwalt, ich weiß es nicht und anscheinend sich sich ja auch nichtmal die Richter einig.
Aber Totschlag wäre zumindest die kleinere Hürde gewesen.
 
aber in wesentlich geringerem Maße.

Bin ja kein Anwalt, ich weiß es nicht und anscheinend sich sich ja auch nichtmal die Richter einig.
Aber Totschlag wäre zumindest die kleinere Hürde gewesen.

Mord unterscheidet sich afaik nur über niedere Beweggründe und ähnlichem (a la von hinten erschießen -> heimtückisch :D) vom Totschlag - Vorsatz muss in beiden Fällen gegeben sein. Und afaik ist Vorsatz zumindest in der Theorie eine Ja/Nein Entscheidung. Man kann (eigentlich :D) nicht so ein bisschen Vorsatz haben.
Ich vermute hier ging es u.A. auch darum, dass ein entsprechendes Strafmaß rausspringen sollte. Mord wird grundsätzlich mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft, während Totschlag ab 5 Jahren losgeht - und bis zu diesen 5 Jahren wiederum geht dann auch das Strafmaß der fahrlässigen Tötung.
 
Soweit ich weiß muss nicht Vorsatz gegeben sein sondern das Wissen und billigendes Inkaufnehmen der Möglichkeit.

Zusätzlich muss der Täter aber bei seiner Handlung den Tod des anderen gewollt haben.

Selbst wenn der Täter den Tod des Opfers weder gewollt hat noch sicher gewusst hat, dass der andere sterben würde, genügt es für das Vorliegen eines Totschlags, dass der Handelnde den Tod des anderen nicht ausschließen kann und sich notfalls mit ihm abfinden will, ihn also billigend in Kauf nimmt.

http://www.recht-kinderleicht.de/mord-und-totschlag/

das widerspricht sich hier ein wenig.
 
Ich frag mich jetzt nur gerade wiso jemand glauben sollte das Lotto spielen etwas mit können zu tun hat :?
Klar gibt es Leute die glauben sie haben mehr Glück aber können ?
 
aber in wesentlich geringerem Maße.

Bin ja kein Anwalt, ich weiß es nicht und anscheinend sich sich ja auch nichtmal die Richter einig.
Aber Totschlag wäre zumindest die kleinere Hürde gewesen.


Öhm ne, Hemmschwellen-Theorie.

Soweit ich weiß muss nicht Vorsatz gegeben sein sondern das Wissen und billigendes Inkaufnehmen der Möglichkeit.

Was übrigens genau Vorsatz ist.
 
Interessant ist, dass Mord noch nicht endgültig vom Tisch ist. Die Richter haben das Urteil wohl deswegen gekippt, weil die Anklage falsch war. Bei richtiger Aufarbeitung in einem neuem Verfahren könnte Mord doch noch in Betracht kommen.

Die Richter beriefen sich darauf, dass die Fahrer sich so sicher in ihren Autos fühlten, dass ihnen nichts hätte passieren können. Und wenn man davon ausgeht, dass einem selbst nichts passieren kann, dann kann theoretisch auch niemand anderem etwas passieren. Deswegen kann kein Vorsatz vorliegen.

So hab ich das verstanden. @Slurms Mc Kenzie und @Bart Wux können das sicher besser vermitteln.
 
Ich rede doch nicht nur von ihm, lies doch mal die letzten 2-3 Seiten, das Ganze fing mit Pil an der den Leuten ihr eigenes Auto absprechen will.
Was? Man liest nur das was man lesen will. Ich habe einzig den irsinn angesprochen, das ist ähnlich dem wirkungsgrad einer herkömmlichen Glühbirne die mehr hitze entwickelt als licht.
Die diskussion ist ähnlich der des amoklaufes in usa und der einschränkung des bürgers bezüglich ihres waffenwahns. Das ist viel ähnlicher als manche sich das hier wünschen, nur dass man den ami natürlich als volltrittel hinstellt.
Nein ich hab erwähnt dass es ein wahnsinn ist dass man 2 tonnen bewegen muss (mit einem lächerlichen wirkungsgrad eines benziners) um 90 kilo zu bewegen.
 
Letztlich hat der Berichterstatter der Kammer des Landgerichts einfach kein gutes Urteil geschrieben. Das ist alles.

Das Tatgericht prüft den Sachverhalt und trifft Feststellungen. Wenn das Landgericht sagt, die Kuh ist geflogen, dann ist der BGH an diese Feststellung gebunden. Der BGH kann also nicht sagen, dass die Kuh nicht geflogen wäre. Der BGH prüft nur, ob das Landgericht Fehler in der Anwendung des Gesetzes gemacht hat.

Jetzt hat das Landgericht (=Tatgericht) wohl festgestellt, dass die Täter die Möglichkeit, dass jemand sterben könne, erst in dem Moment erkannt hätten, als es für sie schon zu spät war, irgendwie noch zu reagieren. Die Tathandlungen, die sie vollzogen haben, waren also gerade nicht in dem Wissen um die Möglichkeit des Todes eines Dritten begangen. Nach den Feststellungen des Landgerichts, von denen der BGH nicht abweichen kann. In dem Moment, in dem die Täter aber ihre Handlung begonnen haben, hatten sie die Möglichkeit des Versterbens eines Dritten noch nicht in Betracht gezogen. Nach den Feststellungen des Landgerichts.

Also passt die rechtliche Wertung, die das Landgericht gezogen hat, nicht zu den Feststellungen, die das Landgericht getroffen hat. Damit muss das Landgericht das Ganze noch einmal machen.
 
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