Schnitzelbrötchen
廉价的肉卷就是浪费
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Ne da steht nicht bitte nicht rauchen sondern rauchen ist verboten.Also wenn im Kino steht „Bitte nicht Rauchen“, dann kann ich mir ja ohne Probleme eine Zigarette anstecken. Das „Bitte“ davor ist reine Höfflichkeit, „Vor Reiseantritt ausfüllen“ hört sich doch nicht so nett an.
Da steht „bitte vor reiseantritt...“. Das bitte verwirrt einen aber, es lässt im grunde eine wahl zu.

In deinem Kino vllt. oder sind alle Kinos wie deinsNe da steht nicht bitte nicht rauchen sondern rauchen ist verboten.

Verstehe hier das Problem nicht, denn Gerri hat völlig recht. Die beschissenen Tickets gibt es bei uns gar nicht mehr am Schalter, sondern man muss etliche Meter (kein Witz) raus und am Automaten ziehen. Wenn man nicht gerade einen Kugelschreiber zur Hand hat, kann man beim besten Willen nicht unterschreiben und das Einzige was man dann vom Schaffner hören möchte, wenn er einem freundlich den Stift reicht :“Tragen Sie dort bitte noch Ihren Namen ein!“ Damit wäre die Sache für beide Parteien auf angemessene Art durch. Ist eine ganz andere Nummer, als jetzt den Klugscheißer raushängen zu lassen und den zahlenden Fahrgast anzukacken. Das ist auch nicht im Interesse der Bahn, wie mir ein befreundeter Studienkollege mal mitteilte, der auch für die Weiterbildung in Sachen Kommunikation bei der Bahn zuständig ist.
da steht, dass "unterwegs zusteigende" (zum ticketinhaber zusteigende) direkt nach dem zustieg einzutragen sind. das geht dabei aber nicht um den ticketinhaber.Ne so einfach ist das nicht, das steht ja auch oben selbst noch mal, man muss nicht vor fahrantritt die namen drauf schreiben. Eingig die agb würden aufschluss darauf geben. Wenn das die agb sind da oben dann müssen die reisenden eingetragen werden damit das ticket gültig ist, unmittelbar nach dem zustieg, deswegen steht dort auch das bitte, es ist kein muss aber unmittelbar nach dem zustieg pflicht. Unmittelbar muss halt definiert werden, ich denke gerichte haben das in urteilen schon definiert was das genau bedeutet.
Unmittelbar bedeutet wohl „auf kürzestem weg“, wenn man jetzt annimmt dass niemand eine kugelschreiber hatte und der kommende schaffner die erste möglichkeit war dass man das ticket unterschreiben konnte ist das durchaus im sinne der agb.![]()
Das muss nicht mal irgendwo stehen da es gesetzlich verboten ist. In den hausordnungen steht es ziemlich sicher, frag in deinem kino doch mal nach und les es selbst.In deinem Kino vllt. oder sind alle Kinos wie deins![]()
Verstehe hier das Problem nicht, denn Gerri hat völlig recht. Die beschissenen Tickets gibt es bei uns gar nicht mehr am Schalter, sondern man muss etliche Meter (kein Witz) raus und am Automaten ziehen. Wenn man nicht gerade einen Kugelschreiber zur Hand hat, kann man beim besten Willen nicht unterschreiben und das Einzige was man dann vom Schaffner hören möchte, wenn er einem freundlich den Stift reicht :“Tragen Sie dort bitte noch Ihren Namen ein!“ Damit wäre die Sache für beide Parteien auf angemessene Art durch. Ist eine ganz andere Nummer, als jetzt den Klugscheißer raushängen zu lassen und den zahlenden Fahrgast anzukacken. Das ist auch nicht im Interesse der Bahn, wie mir ein befreundeter Studienkollege mal mitteilte, der auch für die Weiterbildung in Sachen Kommunikation bei der Bahn zuständig ist.
Das muss nicht mal irgendwo stehen da es gesetzlich verboten ist. In den hausordnungen steht es ziemlich sicher, frag in deinem kino doch mal nach und les es selbst.
Er hat mir aber direkt gedroht das das Ticket ja eigentlich ungültig sei und er wenn er wolle mir ne Strafe aufbrummen könne..... da ist bei mir dann gleich Feierabend wenn mir einer so kommt.

Aha https://de.m.wikipedia.org/wiki/Nichtraucherschutzgesetze_in_DeutschlandGesetzlich ist hier schon mal nichts verboten, außer es gibt nur einen Kinosaal, und warum sollte ich eine Hausordnung lesen.
Wieso kann man nicht direkt beim drucken des Tickets den Namen mit drauf drucken lassen?
Bzw wird dazu aufgefordert?
"Drohung" sieht anders aus.
Wenn er dir das so gesagt hat, dann hat er recht. Das Ticket ist damit ungültig und du würdest eigentlich eine Strafe kriegen oder müsstest aussteigen. Feierabend wäre gewesen wenn er dich vor die Tür gesetzt hätte, so wie er es gedurft hätte.
Hat er aber nicht. Bis auf (unverhältnismäßige) Aufregung ist nichts passiert.
Aber wie schon einer sagte: begreifen wirst du es nicht.
Ich versteh nicht warum die Person die das Ticket kauft es den Schaffner so schwer machen muss.
Du verstehst immer noch nicht das es weitestgehend darum geht zu verhindern das diese Tickets weiterverkauft werden![]()
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