Beginnen wir mit dem Nichtwählen. Diese Entscheidung schlägt sich in der Wahlbeteiligung nieder. Eine wirkliche politische Auswirkung wird das aber nur haben, wenn die Wahlbeteiligung derart in den Keller geht, dass die Legitimation der Gewählten angezweifelt wird. Nach Jahrzehnten mit tendenziell rückläufigen Zahlen geht der Trend gerade in die entgegengesetzte Richtung, bei den
Landtagswahlen im Saarland und in Schleswig-Holstein stieg die Beteiligung um mehrere Prozentpunkte.
Eignet sich eine ungültige Stimme besser, um ein Exempel zu statuieren? Etwa, indem man quer über den Wahlzettel schreibt: "Alles Idioten"? Nur bedingt. Lediglich die Wahlhelfer sehen, was auf dem Stimmbogen steht – danach landet man in einem Topf mit jenen, die wählen wollten, aber es nicht geschafft haben, ihr Kreuz korrekt zu machen. Zudem werden die ungültigen Stimmen bei der Ermittlung der Wahlbeteiligung mitgezählt. Im amtlichen Endergebnis werden sie zwar ausgewiesen (bei der letzten
Bundestagswahl waren es immerhin 1,3 Prozent), aber in die Berechnung der Stimmanteile und Sitze der Parteien fließen sie nicht ein. Eine Ausnahme ist Berlin: Dort bezieht sich die Fünfprozenthürde, die eine Partei überwinden muss, um ins Abgeordnetenhaus zu kommen, auf alle abgegebenen Stimmen – wer in Berlin ungültig wählt, schadet tendenziell den kleinen Parteien.