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Ebay "Problem"

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Hab mir zwei Spielarten überlegt. 40€ übernehmen oder aber sie soll beide Buggys bei Übergabe mitbringen, damit ich sicherstellen kann, dass nichts getauscht wurde. Nervkram...
 
oder sie soll ihr Kind auch mit bringen um das zu zeigen. Zeigt sich aus welchen Grund auch immer das da wirklich ein Schaden war beiß in den sauren Apfel, nimm das Ding zurück und du hast deine Ruhe. Beim nächsten mal bist dann schlauer.
 
Was dir schlimmsten falls passieren kann ist doch eine Anzeige bei der Polizei. Da darfst dann in 6 Monaten irgendwann ne Aussage machen und dann steht Wort gegen Wort und das Ding ist von Tisch. Klar könnte sie vielleicht auch über den Rechtsschutz gehen wenn sie eine. Hat, aber da wäre sie a) auch in der Beweisficht und b) wird die Selbstbeteiligug höher als 75€ sein. Kurzgesagt: Lass die mal fein labern.
 
Das ironische an der Sache ist, dass ich gestern noch hier reinschreiben wollte, wie entspannt es manchmal gehen kann. :ugly:
 
Hat die 40€ gerade akzeptiert. Fühl mich zwar immer noch verarscht. Aber na ja. Man lernt nie aus. Bin da einfach zu gutmütig für.
 
Hab da gerade auch keinen Kopf für. Morgen wichtiger Kundentermin. Wer weiß, vielleicht stimmt ja auch, was sie sagt. Nur ihre gepfefferte Mail war schon nicht von schlechten Eltern. Schon recht unverschämt, was sie da alles an Anschuldigungen in den Raum geworfen hat. Ansonsten schien sie ne recht nette Frau zu sein.

Next Stop: Ein paar mehr BDs, das funktionierte bisher recht anstandslos. :D
 
Das klingt für mich dann aber schon etwas paranoid:skep:

Naja. Mein Vater wollte mal auf eBay Felgen verkaufen. Käufer kam, um abzuholen, hat gesehen, dass im Keller noch andere Felgen standen und hat die irgendwann nachts abgezogen.

Und damals gab es eBay Kleinanzeigen nicht. Also ich würde es nie wieder so machen.
 
Aber ich glaube diese "Klausel" haben die meisten dabei, da es vor ein paar Jahren eine Gesetzesänderung gab.

Die "Pseudoklausel", die unter 99% der Privatverkäufe bei eBay steht, ist aber Blödsinn, dazu gibt es schon einschlägige Urteile. Ein rechtlich einwandfreier Gewährleistungsauschluss muss explizit beinhalten, dass der Ausschluss nicht für grobe Fahrlässigkeit und vorsätzliche Pflichtverletzung gilt, andernfalls ist er nichtig und es gilt die zweijährige Gewährleistungspflicht, genauso wie wenn man garnichts zum Gewährleistungssauschluss schreibt.

Das steht übrigens auch bei eBay selbst, und die Formulierung im grauen Kasten per cut'n'paste unter das Angebot zu setzen ist nun wirklich kein Hexenwerk, es macht aber trotzdem bis heute so gut wie niemand.

Was dabei rumkommt, sieht man ja schön an diesem Fall.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da fällt mir gerade folgendes ein.

Also mein Vater hat privat vor ca 2 Jahren sein Auto Privat verkauft. Hat ein kleines Schreiben aufgesetzt und Garantie oder Rücknahme ausgeschlossen da Privatverkauf. Ne Woche später kam der Typ an und meinte die Handbremse geht nicht und wollte das von meinem Vater repariert haben. Er so: Nix da Privatkauf bla bla. Das Ding ging ewig hin und her bis es zum Anwalt ging und dann kam der Knall: Wenn du das als Privater einfach so aufsetzt und schreibst das Garantie ausgeschlossen ist zählt das in Deutschland nicht! Das eine der größten Missverständnisse meinte er. Wenn man sowas wirklich ausschließen will muss man einen vorgegebenen Vordruck von Vertrag nehmen (weiß jetzt nicht genau wie der heißt der wo es den gibt) und das damit besiegeln. Einfach schreiben das ausgeschlossen ist zählt nicht. Bei Autos zumindest meinte er musst du als Privater 1 Jahr Garantie geben und sowas reparieren wenn du diesen besagten speziellen Vertrag nicht hast.
wobei ichs schon übertrieben finde, 1 jahr gewährleistung zu geben...in einem jahr kann sehr viel passieren, vor allem durch eigenverschulden. gilt das dann auch für ältere autos mit beispielsweise 250.000 km drauf?
 
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