Die Europäische Kommision hat drei kartellrechtliche Untersuchungen zur Legalität von Geoblocking im Onlinehandel eingeleitet. Neben dem Handel mit Unterhaltungselektronik und Hotelbuchungen ist dabei auch die Videospielbranche wegen "mutmaßlich wettbewerbswidriger Verhaltensweisen" ins Visier der Wettbewerbshüter geraten.
"Die Kommission prüft derzeit bilaterale Vereinbarungen zwischen der Valve Corporation, der Eigentümerin der Spiele-Vertriebsplattform Steam, und den fünf Videospiel-Herausgebern Bandai Namco, Capcom, Focus Home, Koch Media und ZeniMax. Die Untersuchung hat Geoblocking-Praktiken zum Gegenstand, bei denen die Unternehmen Verbraucher daran hindern, digitale Inhalte (in diesem Fall PC-Videospiele) zu kaufen, weil sich die Verbraucher im Ausland befinden bzw. dort ihren Wohnsitz haben", heißt es in einem Statement der Kommission.
Diese Praxis kann einen Verstoß gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften darstellen, wenn mit Aktivierungsschlüsseln gearbeitet wird, die nur in bestimmten Ländern funktionieren. Die Vorschriften beschränken diesen sogenannten Parallelhandel in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten, um den grenzüberschreitenden Wettbewerb und Handel zu fördern. Die Europäische Kommission hat deshalb auf eigene Initiative ein Verfahren eingeleitet. "Wir werden prüfen, ob die betroffenen Unternehmen gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen, indem sie die Einzelhandelspreise in unlauterer Weise beschränken oder Kunden aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Standortes bestimmte Angebote vorenthalten", erklärt EU-Kommissarin Margrethe Vestager.
"Die Kommission prüft derzeit bilaterale Vereinbarungen zwischen der Valve Corporation, der Eigentümerin der Spiele-Vertriebsplattform Steam, und den fünf Videospiel-Herausgebern Bandai Namco, Capcom, Focus Home, Koch Media und ZeniMax. Die Untersuchung hat Geoblocking-Praktiken zum Gegenstand, bei denen die Unternehmen Verbraucher daran hindern, digitale Inhalte (in diesem Fall PC-Videospiele) zu kaufen, weil sich die Verbraucher im Ausland befinden bzw. dort ihren Wohnsitz haben", heißt es in einem Statement der Kommission.
Diese Praxis kann einen Verstoß gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften darstellen, wenn mit Aktivierungsschlüsseln gearbeitet wird, die nur in bestimmten Ländern funktionieren. Die Vorschriften beschränken diesen sogenannten Parallelhandel in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten, um den grenzüberschreitenden Wettbewerb und Handel zu fördern. Die Europäische Kommission hat deshalb auf eigene Initiative ein Verfahren eingeleitet. "Wir werden prüfen, ob die betroffenen Unternehmen gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen, indem sie die Einzelhandelspreise in unlauterer Weise beschränken oder Kunden aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Standortes bestimmte Angebote vorenthalten", erklärt EU-Kommissarin Margrethe Vestager.
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