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VOTE Todesstrafe in Deutschland

  • Ersteller Ersteller Gelöschte Mitglieder 1596
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Sollte man in Deutschland eine Todesstrafe einführen?

  • Ja

    Stimmen: 8 7,4%
  • Nein

    Stimmen: 97 89,8%
  • Wäre mir prinzipiell egal

    Stimmen: 3 2,8%

  • Umfrageteilnehmer
    108

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Ich bin dagegen.

Das einzig sinnvolle wäre, die lebenslange Haftstrafe auszuweiten und auch wirklich so umzusetzen wie sie gemeint ist.

Für einige Taten hat ein Mensch einfach kein Recht mehr, in dieser Gesellschaft teilzunehmen.
Jupp. Wobei in Deutschland lebenslang ja auch nur 15 Jahre sind. Dazu kommt, dass in Deutschland fast niemand die Haft komplett absitzen muss, sondern nach 2/3 der Zeit entlassen wird. Das einzige was unserem Verständnis von lebenslänglich gleich kommt ist die Sicherungsverwahrung, aber selbst da gibt es Unterschiede.
 
Generell bin ich für NEIN.
Aber wenn jemand meiner Familie z.b. was antun würde,dann bräuchte er nichtmal mehr einen Richter.
Und wenn hier einer das für Nicht vertretbar hält....... Wir sprechen uns wieder wenn eure 12 jährige Tochter missbraucht wurde oder ähnliches.
Aber so locker flockig wie teilweise in den USA z.b. , finde ich nicht gut.

Bin aber auch dafür das ein Sexualstraftäter die Eier abgeschnitten werden sollten.

Das deutsche Strafrecht ist eh ein Witz. Lebenslang ... hahaha.
 
Jupp. Wobei in Deutschland lebenslang ja auch nur 15 Jahre sind. Dazu kommt, dass in Deutschland fast niemand die Haft komplett absitzen muss, sondern nach 2/3 der Zeit entlassen wird. Das einzige was unserem Verständnis von lebenslänglich gleich kommt ist die Sicherungsverwahrung, aber selbst da gibt es Unterschiede.
Es sind mindestens 15 Jahre.
Aber um was geht es denn hier, eigentlich doch nur um Rache.
Skandinavien hat geringere Haftstrafen, bessere Bedingungen und trotzdem ist die Anzahl Straftaten geringer und die Rückfallquote geringer.
Ist es nicht das, was eine Gesellschaft anstreben sollte?
Oder weiter in Zeiten verharren, wo Strafe nur Sühne sein soll?
 
Es sind mindestens 15 Jahre.
Aber um was geht es denn hier, eigentlich doch nur um Rache.
Skandinavien hat geringere Haftstrafen, bessere Bedingungen und trotzdem ist die Anzahl Straftaten geringer und die Rückfallquote geringer.
Ist es nicht das, was eine Gesellschaft anstreben sollte?
Oder weiter in Zeiten verharren, wo Strafe nur Sühne sein soll?


Rache für die Opfer vielleicht.

Eher zeigt die Tat, meinetwegen auch unter gewissen Umständen, zu was ein Mensch fähig ist.

Und gewisse Dinge dürfen sich nicht wiederholen. Da nützt mir bei Morden auch keine Quote. 0% durch Unmöglichkeit der Wiederholung ist die Devise
 
Ich habe immer noch nicht abgestimmt, weil mir die Entscheidung doch nicht so leicht fällt. Es gibt Verbrechen, die so grausam sind, wo ich denke, dieser "Mensch" hat kein Recht weiter zu leben. Anderseits halte ich es für barbarisch einen Menschen zu töten.
 
Es sind mindestens 15 Jahre.
Aber um was geht es denn hier, eigentlich doch nur um Rache.
Skandinavien hat geringere Haftstrafen, bessere Bedingungen und trotzdem ist die Anzahl Straftaten geringer und die Rückfallquote geringer.
Ist es nicht das, was eine Gesellschaft anstreben sollte?
Oder weiter in Zeiten verharren, wo Strafe nur Sühne sein soll?
Zweidrittelstrafe
Zweidrittelstrafe - § 57 Abs. 1 StGB
Nach zwei Dritteln der verhängten Gesamtstrafe kann das Gericht die Reststrafe zur Bewährung aussetzen, wenn

  • mindestens zwei Monate der Strafe verbüßt sind (Untersuchungshaft wird angerechnet)
  • »dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann« und
  • der Verurteilte einwilligt und
  • »verantwortet werden kann zu erproben, ob der Verurteilte außerhalb des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begeht«
Bei der Entscheidung wird insbesondere berücksichtigt:

  • die Persönlichkeit des Verurteilten
  • sein Vorleben
  • die Umstände seiner Tat
  • sein Verhalten im Vollzug
  • seine Lebensverhältnisse draußen
  • die Auswirkungen des vorzeitigen Entlassung
Quelle steht da. Und ja, das ist Standard in deutschen Gefängnissen. Auch bei "lebenslänglich" bzw 15 Jahren. Nach einer gewissen Dauer wird dir jeder Sozialarbeiter bescheinigen was für ein toller und harmloser Typ das doch ist.

Edit: Gibt es auch mit der Hälfte der Zeit, aber zwei Drittel ist an der Tagesordnung.
 
Zweidrittelstrafe
Zweidrittelstrafe - § 57 Abs. 1 StGB
Nach zwei Dritteln der verhängten Gesamtstrafe kann das Gericht die Reststrafe zur Bewährung aussetzen, wenn

  • mindestens zwei Monate der Strafe verbüßt sind (Untersuchungshaft wird angerechnet)
  • »dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann« und
  • der Verurteilte einwilligt und
  • »verantwortet werden kann zu erproben, ob der Verurteilte außerhalb des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begeht«
Bei der Entscheidung wird insbesondere berücksichtigt:

  • die Persönlichkeit des Verurteilten
  • sein Vorleben
  • die Umstände seiner Tat
  • sein Verhalten im Vollzug
  • seine Lebensverhältnisse draußen
  • die Auswirkungen des vorzeitigen Entlassung
Quelle steht da. Und ja, das ist Standard in deutschen Gefängnissen. Auch bei "lebenslänglich" bzw 15 Jahren. Nach einer gewissen Dauer wird dir jeder Sozialarbeiter bescheinigen was für ein toller und harmloser Typ das doch ist.

Klaro. Wovon träumst du nachts?
 
Zweidrittelstrafe
Zweidrittelstrafe - § 57 Abs. 1 StGB
Nach zwei Dritteln der verhängten Gesamtstrafe kann das Gericht die Reststrafe zur Bewährung aussetzen, wenn

  • mindestens zwei Monate der Strafe verbüßt sind (Untersuchungshaft wird angerechnet)
  • »dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann« und
  • der Verurteilte einwilligt und
  • »verantwortet werden kann zu erproben, ob der Verurteilte außerhalb des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begeht«
Bei der Entscheidung wird insbesondere berücksichtigt:

  • die Persönlichkeit des Verurteilten
  • sein Vorleben
  • die Umstände seiner Tat
  • sein Verhalten im Vollzug
  • seine Lebensverhältnisse draußen
  • die Auswirkungen des vorzeitigen Entlassung
Quelle steht da. Und ja, das ist Standard in deutschen Gefängnissen. Auch bei "lebenslänglich" bzw 15 Jahren. Nach einer gewissen Dauer wird dir jeder Sozialarbeiter bescheinigen was für ein toller und harmloser Typ das doch ist.
Was willst du mir damit sagen?
Lebenslänglich bedeutet immer mindestens 15 Jahre.
In Deutschland ist die Dauer der lebenslangen Haftstrafe sogar undefiniert, nach frühestens 15 Jahren kann man auf Bewährung entlassen werden.
Die Zweidrittelstrafe ist hier also völlig fehl am Platz.
 
Garantiert nicht von deiner dreiäugigen Mutter. Bleib doch sachlich wie Walter.

Du laberst halt Bullshit, warum sollte ein SA so etwas denn behaupten? Begründe doch einfach deine Aussage, dann wäre dein Post Ansatzweise sachlich, statt polemischer Unsinn.

Edit: Habs mal gemeldet. Meine Mutter spielt hier keine Rolle. Und der anschließende Satz schützt dich auch nicht vor dem Versuch der Beleidigung.
 
Da kann ich dir gerne Romane erzählen. In Berlin sind die Sozialarbeiter den Vollzugsbediensteten Weisungsbefugt, quasi deren Vorgesetzte. Soweit ich weiß ist das ausschließlich in Berlin so und somit ein trauriger Sonderfall. Es gilt zwar das StVollzG, aber Sanktionen seitens der Bediensteten werden von den Sozialarbeitern soweit es geht abgemildert bis hin zu Rückgängig machen. Bei jeder VPK wird davon geredet, wie toll der arme Häftling ist, wie prima er sich macht usw. Und sollte ein Inhaftierter tatsächlich Scheiße gebaut haben, reicht die Formulierung "der Gefangene hat glaubhaft versichert, dass..."
Die stehen so sehr hinter den Gefangenen, das es schon fast unheimlich sein könnte. Und das bei Leuten die mit 15 Jahren Haft und mehr wirklich was auf dem Kerbholz haben und keine unschuldsengel sind. Sorry, da fehlt mir das Verständnis für.
Schlaft gut, ich geh ins Bett.
 
Na der Thread hat ja wieder Konfliktpotential
52.gif
 
Nein

Einem Menschen, egal wie durchgeknallt, muss eine Chance auf Resozialisierung gewährleistet werden.

Der Tod oder gar körperliche Verstümmelungen (kastrieren, Hand ab, whatever) sehe ich in allen Fällen ebenfalls als barbarisch und nicht zielführend.

Mir egal was die Person getan hat, die Todesstrafe ist keine Lösung. Auch Selbstjustiz in dieser Hinsicht bringt nichts, auch wenn man den Täter irgendwo verstehen kann wenn er aus Rache (Kind wurde Missbraucht, Frau getötet, whatever) durchdtreht.
 
Generell bin ich für NEIN.
Aber wenn jemand meiner Familie z.b. was antun würde,dann bräuchte er nichtmal mehr einen Richter.
Und wenn hier einer das für Nicht vertretbar hält....... Wir sprechen uns wieder wenn eure 12 jährige Tochter missbraucht wurde oder ähnliches.
....

So ähnlich geht es mir auch. Ich bin gegen die Todesstrafe, würde aber für mich selbst nicht die Hand ins Feuer legen, wenn sich jemand an meiner Familie vergreift (die rechtlichen Konsequenzen müsste ich dann natürlich tragen).
Man sagt ja immer so schön, jeder hat eine zweite Chance verdient, aber manche Straftäter können oder wollen einfach nicht resozialisiert werden. Diese sollen dann auch bitte lebenslang (nicht 15 Jahre, sondern lebenslang) weggeschlossen werden, um den Rest der Gesellschaft zu schützen. Die Opfer und ihre Familien leiden eben häufig auch lebenslang unter den Folgen der Tat.
 
Nein

Einem Menschen, egal wie durchgeknallt, muss eine Chance auf Resozialisierung gewährleistet werden.

Das sehe ich defnitiv anders.
Schwerverbrecher, die für uns unvorstellbare Greultaten begangen haben, sollten keine Chance mehr bekommen andere Menschen zu gefährden. Mit ihren Taten, haben sie ihr Recht auf ein Leben in Freiheit verwirkt.
 
Und wenn jemand schlimmste Taten begangen hat und nach Einschätzung von Gutachtern immer noch eine Gefahr für die Gesellschaft ist, dann wird derjenige auch nicht mehr in die Gesellschaft integriert bzw. resozialisiert.

Das muss man nicht fordern, das ist bereits so.
 
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