A)
Es gab aber mal eine Mehrheit dafür. Die "althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums" leiten sich zu großen Teilen auch aus der Ratio der Verfassung ab. Da könntest du dann mit aktuellen und gegangenen Verfassungsrichtern oder Hochschuldozenten streiten, in wie weit sich ausgerechnet diese Grundsätze aus den Worten herauslesen lassen.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_33.html
B)
Letztendlich lässt es sich darauf runterbrechen, dass Beamtenrecht (abgesehen von einigen wenigen Schnittstellen) in erster Linie so etwas wie Innenrecht ist. Genauso wie der BVB 09 die Rechte und Pflichten seiner Mitglieder innerhalb des Vereins regelt, macht der Staat das mit seinen verbeamteten Arbeitnehmern auch.
Vielleicht war ja bisher niemand wirklich dagegen, weil es nur für die Beamten eine Rolle spielt. Ich erlebe es in der öffentlichen Diskussion eigentlich eher so, dass flappsig das Bild des Beamten als bleistiftmikadospielendem, überalimentiertem Sesselfurzer vorherrscht. Warum sich also als Externer mit berufsrechtlichen Vorgaben von anderen befassen?
Eventuell waren die Beamten bisher überwiegend der Meinung, dass ihre Tätigkeit derart verantwortungsvoll wahrgenommen werden muss, dass sich niemand daran gestört hat derart aus der Reihe zu tanzen. Es sind auch Grundsätze wie der der Ämterkontinuität, der die unabhängige Arbeit der Beamten gewährleisten soll. Im Umkehrschluss fordert der Staat dann entsprechende Verhaltensweisen ein. Das weiß aber jeder der sich darauf einlässt. Es ist ja nicht so, dass irgendjemand in den Job gezwungen würde.