Foren Aktuelles Erstellen Mitglieder Anmelden

Der Boulevardpresse Thread

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Also, solches Verhalten kann deswegen für den Polizeischüler (als Beamter auf Probe) heikel werden, da er zu seinem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis (§ 4 BBG) steht. U.a. ist darin geregelt:

Ihr Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordert (§ 61, Abs. 1 BBG).

Ob das nun ein Auftritt im "Pimmel-Bingo" verletzt, er für nicht geeignet gehalten werden könnte hoheitsrechtliche Aufgaben wahrzunehmen oder was auch immer, müssen Juristen klären, nicht wir. Deswegen "bangt" er ja auch noch und weint seinem Beamtenstatus nicht bereits hinterher ;)
 
ja, siehe Artikel.

weil seine Kollegen ihn erkannt haben, also nein.

Das sind Polizisten, keine Elektriker oder Büromenschen. Imo war es richtig, das entsprechend dem Vorgesetzten zu melden. Noch mal, Privatsache ist nur solange Privatsache, wie es dem Arbeitgeber nicht schädigt. Ein pornodrehender Polizist ist... naja, nicht unbedingt förderlich.

Dich möchte ich nicht als Kollegen haben.... was soll es denn der Polizei schaden, wenn ein Polizist einen Porno dreht.... deshalb hat noch nicht ein! Bürger mehr oder weniger Respekt gegenüber der Polizei und ohne das Verfahren gäb es keine Nachrichtenmeldungen darüber und niemand würde es stören außer vllt. sein direkten Kollegen.

Also, solches Verhalten kann deswegen für den Polizeischüler heikel werden, da er zu seinem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis (§ 4 BBG) steht. U.a. ist darin geregelt:



Ob das nun ein Auftritt im "Pimmel-Bingo" verletzt oder nicht müssen Juristen klären, nicht wir. Deswegen "bangt" er ja auch noch und weint seinem Beamtenstatus nicht bereits hinterher ;)


Das es rein rechtlich korrekt sein mag, ist denke ich klar, sonst wäre kein Verfahren o.Ä. eingeleitet worden.
Aber ich finde es trotzdem falsch.
 
Sauber argumentiert, ich gebe mich geschlagen :lol:

wie du oben lesen kannst hab ich es noch weiter ausgeführt.
....
was soll es denn der Polizei schaden, wenn ein Polizist einen Porno dreht.... deshalb hat noch nicht ein! Bürger mehr oder weniger Respekt gegenüber der Polizei und ohne das Verfahren gäb es keine Nachrichtenmeldungen darüber und niemand würde es stören außer vllt. sein direkten Kollegen.

Dann sollte man deinem Arbeitgeber vllt. mal den Funny Thread zeigen ;)
 
wie du oben lesen kannst hab ich es noch weiter ausgeführt.
....
was soll es denn der Polizei schaden, wenn ein Polizist einen Porno dreht.... deshalb hat noch nicht ein! Bürger mehr oder weniger Respekt gegenüber der Polizei und ohne das Verfahren gäb es keine Nachrichtenmeldungen darüber und niemand würde es stören außer vllt. sein direkten Kollegen.

Dann sollte man deinem Arbeitgeber vllt. mal den Funny Thread zeigen ;)

"als ob" ist kein Argument.
Das sind Polizisten, keine Elektriker oder Büromenschen. Imo war es richtig, das entsprechend dem Vorgesetzten zu melden. Noch mal, Privatsache ist nur solange Privatsache, wie es dem Arbeitgeber nicht schädigt. Ein pornodrehender Polizist ist... naja, nicht unbedingt förderlich.
Also, solches Verhalten kann deswegen für den Polizeischüler (als Beamter auf Probe) heikel werden, da er zu seinem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis (§ 4 BBG) steht. U.a. ist darin geregelt:

Ihr Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordert (§ 61, Abs. 1 BBG).

Ob das nun ein Auftritt im "Pimmel-Bingo" verletzt, er für nicht geeignet gehalten werden könnte hoheitsrechtliche Aufgaben wahrzunehmen oder was auch immer, müssen Juristen klären, nicht wir. Deswegen "bangt" er ja auch noch und weint seinem Beamtenstatus nicht bereits hinterher ;)

Privatsache ist nicht immer Privatsache Gerrie... Hier handelt es sich ganz klar um eine Tat, die in dem ansehen der Polizei in der öffentlichkeit schaden KÖNNTE. Daher ist es schon in Ordnung, dass dies geprüft wird.
 
Das es rein rechtlich korrekt sein mag, ist denke ich klar, sonst wäre kein Verfahren o.Ä. eingeleitet worden.
Aber ich finde es trotzdem falsch.

Ich würde Beamten jeder Art, egal ob Arbeitsamt, Finanzamt, Polizei o.ä. auch dringend von öffentlichkeitswirksamen Besuchen eines Puffs, exzessiven Prassen auf der Pferderennbahn, besoffenem Rumgelunger in der Öffentlichkeit, NPD-Mitgliedschaft und sogar Wildpinkeln abraten. Alles natürlich mit jeweils unterschiedlicher Gewichtung bei den drohenden Folgen ;)

In einem Beamtenverhältnis ist die Privatsache anders zu beurteilen. Das weiß man, das hat man zu achten und deswegen hat das Beamtenverhältnis auch viele Vorteile für den, der sich dazu verpflichtet.
 
Ich würde Beamten jeder Art, egal ob Arbeitsamt, Finanzamt, Polizei o.ä. auch dringend von öffentlichkeitsiwirksamen Besuchen eines Puffs, exzessiven Prassen auf der Pferderennbahn, NPD-Mitgliedschaft und sogar Wildpinkeln abraten. Alles natürlich mit jeweils unterschiedlicher Gewichtung bei den drohenden Folgen ;)
:D Hach ja... das Gelöbnis und seine Folgen :lol: Ich weiß noch, was da alles drin stand :ugly: "Keinen Personen zum Gefängnisausbruch verhelfen" war der Brüller :D
 
Denk dran, wir reden hier nur von Leuten mit Beamtenverhältnis.




Ich bin zwar kein Beamter... ich DAS hatte ich nun auch nicht unbedingt vor :ugly:
ich bin auch kein Beamter, und ich arbeite nicht mal entfernt im Gefängnis :ugly: Aber troztdem musste ich ein Gelöbnis ablegen. So richtig mit Hand aufs Buch legen und Nachsprechen :lol: Davor bekamen wir ne Niederschrift über die Wichtigsten Dinge, die nun zu unterlassen sind:

§1 133 Abs 3 - Verwahrungsausbruch
..... - Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

etc pp :ugly:
 
Danke dir, aber ich verstehe echt nicht wieso das Ansehen der Polizei dadurch geschadet werden könnte :D

Das ist nämlich der Gag an der ganzen Sache.

Beamte müssen sich zurückhalten weil die Gesellschaft mit diversen Themen nicht umgehen kann.

NEIN Copado! Du darfst NICHT Computerspielen! Der Franz findet das furchtbar!
 
Danke dir, aber ich verstehe echt nicht wieso das Ansehen der Polizei dadurch geschadet werden könnte :D

Fall 1: Entschuldigen Sie, Sie sind zu schnell gefahren, das macht 280€. - Eyyyyyy, du bist doch der vom Pimmel Bingo oder?? - Äh ja, das macht trotzdem 280€ - Das ist doch sicher mehr als du als Gage dort bekommen hast oder?

= Kein Respekt

Fall 2: Entschuldigen Sie, Sie sind zu schnell gefahren, das macht 280€ - Ey ich erkenn dich ausm Pimmel Bingo, wenn du mir die Strafe nicht erlässt melde ich das deinem Chef

= Erpressung
 
Fall 1: Entschuldigen Sie, Sie sind zu schnell gefahren, das macht 280€. - Eyyyyyy, du bist doch der vom Pimmel Bingo oder?? - Äh ja, das macht trotzdem 280€ - Das ist doch sicher mehr als du als Gage dort bekommen hast oder?

= Kein Respekt

Fall 2: Entschuldigen Sie, Sie sind zu schnell gefahren, das macht 280€ - Ey ich erkenn dich ausm Pimmel Bingo, wenn du mir die Strafe nicht erlässt melde ich das deinem Chef

= Erpressung


Deiner Annahme liegt zu Grunde dass es etwas Negatives ist bei nem Porno mitzuwirken.

Warum sollte das so sein?
 
Zurück
Oben