Hat ein AfD-Landtagsabgeordneter Gefängnisstrafen für Homosexuelle gefordert? Das legt ein Sitzungsprotokoll nahe. Doch die Rechtspopulisten behaupten: War alles ganz anders.
Es ging um die Frage weiterer sicherer Herkunftsstaaten. Also darum, ob künftig auch die Asylanträge von Menschen aus Algerien, Marokko sowie Tunesien standardmäßig abgelehnt werden sollen, wie es der Bundestag bereits beschlossen hat.
Dann kam der heftige Zwischenruf.
Und das lief, laut vorläufigem Protokoll des sachsen-anhaltischen Landtags, so: Die Linken-Abgeordnete Henriette Quade kritisierte, dass die drei Maghreb-Staaten keineswegs sicher seien, insbesondere nicht für Homosexuelle:
Für sie sei die Sicherheitslage mehr als prekär, Homosexualität sei "verboten und in höchstem Maße tabuisiert". Und weiter: "Wer Homosexualität offen auslebe, dem drohe Gefängnisstrafe."
Nach dem letzten Satz verzeichnet das vorläufige Protokoll einen Zwischenruf des AfD-Abgeordneten Andreas Gehlmann:
"Das sollten wir in Deutschland auch machen!"
Gefängnisstrafen für Homosexuelle in Deutschland? Ein perfider Spruch.
Aus Sicht der AfD war aber alles ganz anders. So legte es die Fraktion in einer Pressemitteilung am Freitagabend dar, am Tag nach der Debatte: Die "Behauptung", der Abgeordnete Gehlmann habe eine Gefängnisstrafe gefordert, sei falsch: "Gehlmann hatte sich dahingehend geäußert, dass 'tabuisiert sein soll, wer Homosexualität offen auslebt'." Dazu stehe der AfD-Mann auch weiterhin "uneingeschränkt, da er Sittenverfall und sogar allgemein offen ausgelebte Sexualität scharf ablehnt".