Nochmal zur Klarstellung, der Knackpunkt ist die Offensichtlichkeit einer rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachten Vorlage, oder einfacher gesagt: Wenn ein durchschnittlich gebildeter Mensch mit zumutbarem Rechercheaufwand feststellen kann, dass die auf der Webseite herunterladbaren/streambaren Medien (Filme, TV-Serien, Pornos... ) ohne Einwilligung des Rechteinhabers angeboten werden, entfällt das Recht auf Privatkopie, und damit macht sich der Nutzer sowohl strafbar als auch zivilrechtlich durch den Rechteinhaber angreifbar, egal, ob er das Medium per Filesharing, Download oder Streaming nutzt.
Ich glaube so dürfte das auch jeder Richter sehen, egal wie ein Anwalt das versucht darzustellen. Was ich btw auch verstehe. Strafverteidigung ist schließlich sein Job. Ich bin aber auch der Meinung, dass diese "Grauzone" nur eine Wortklauberei ist, auf der man rumreitet. Als Laie fertige ich für meine Auffassung beim Streaming zumindest auszugsweise eine Kopie an und daran ändert imo auch eine temporäre Sicherung nichts.
