John Doe
Drar CH's Bane
Ich wollte damit nur sagen, wie soll man es den Nutzern verübeln, wenn ein Anwalt solche Videos in Netz stellt. Das hat er übrigens auch in allen Fernsehsendungen wiederholt.
Solmecke hat das explizit auf den redtube-Fall bezogen, und dort stimmte das auch.
Nochmal zur Klarstellung, der Knackpunkt ist die Offensichtlichkeit einer rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachten Vorlage, oder einfacher gesagt: Wenn ein durchschnittlich gebildeter Mensch mit zumutbarem Rechercheaufwand feststellen kann, dass die auf der Webseite herunterladbaren/streambaren Medien (Filme, TV-Serien, Pornos... ) ohne Einwilligung des Rechteinhabers angeboten werden, entfällt das Recht auf Privatkopie, und damit macht sich der Nutzer sowohl strafbar als auch zivilrechtlich durch den Rechteinhaber angreifbar, egal, ob er das Medium per Filesharing, Download oder Streaming nutzt.
Bei Webseiten wie kinox.to ist das im Gegensatz zu redtube ganz klar der Fall, insofern können sich die Nutzer nicht beklagen, wenn sie diesmal tatsächlich abgemahnt werden sollten.
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