dass Sie durch die Zahlungsaufforderung so verärgert sind, tut uns sehr leid.
Unser Ziel ist es, Ihnen den Einkauf bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört natürlich auch ein ausreichendes Angebot an freien Parkplätzen für alle Kund:innen, die bei uns während der Geschäftszeiten von Montags bis Samstags einkaufen. Das Parken an Sonntagen ist ausdrücklich nicht gestattet. Es sei denn, es wurde durch die Filiale eine entsprechende Ausnahmeregelungen für eine besondere Veranstaltung getroffen.
Für die Kontrolleur:innen vor Ort ist es nicht ersichtlich, von wem und zu welchem Zweck ein Auto geparkt wurde. Deshalb ist es wichtig, das Fahrzeug auf die dafür vorgesehenen Stellplätze zu parken und die ausgeschilderte Höchstparkdauer nicht zu überschreiten. Die Nutzung eines Behindertenparkplatzes ist zum Beispiel nur erlaubt, wenn der dafür benötigte Berechtigungsnachweis vorhanden und gut sichtbar auf die Ablage hinter der Windschutzscheibe abgelegt ist.
Damit wir den Sachverhalt prüfen können, benötigen wir noch Fotos der Zahlungsaufforderung und des entsprechenden Ladebelegs. Sobald uns diese vorliegen, melden wir uns schnellstmöglich wieder bei Ihnen.
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung und wünschen Ihnen noch einen schönen Tag!