Gerri schrieb:
2. Theoretisch würde es reichen wenn du mit einem Freund in den MM gehst der bezeugen kann das du es dann und dann gekauft hast. Rechnung ist da nicht mal zwingend von Nöten.
Ich hätte mich in dem Fall aber direkt an Nintendo gewandt da die ja so oder so nicht meckern können bei 2 Jahren Garantie und es ihr Gerät ist.
Ich habe nur mal kurz auf der Nintendoseite nachgeschaut und soweit ich das gesehen habe, gibt es
keine Herstellergarantie für die Wii U.
Bei der Wii gab es noch 1 Jahr, ABER
"Nintendo gewährleistet dem
Erstkäufer des Produkts („Sie“/„Ihnen“) nach Maßgabe der folgenden Bedingungen für die Dauer von 12 Monaten ab dem Kaufdatum die Freiheit des Produktes von Material- und Verarbeitungsfehlern. Um Ansprüche aufgrund dieser Gewährleistung wirksam geltend zu machen, müssen Sie Nintendo innerhalb von 12 Monaten nach dem Kaufdatum über den Fehler des Produkts informieren und das Produkt innerhalb von 30 Tagen nach dieser Information an das Nintendo Service Center zurücksenden. Stellt Nintendo nach Überprüfung des Produkts fest, dass das Produkt fehlerhaft ist, wird Nintendo nach eigenem Ermessen entweder das fehlerhafte Teil reparieren oder ersetzen oder das ganze Produkt kostenlos ersetzen."
Wenn er über den MM gekauft hat, dann ist er nicht Erstkäufer.
Genau das meinte ich mit "nachlesen ob die mit dem Kauf auf dich übertragen wurde, oder ob gar nur der MM die Garantie (wenn es eine gibt) inne hat."
Herstellergarantien sind trickreich - ist mein täglich Brot