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Was für Individuen du kennst...Einige die ich kenne sind da tatsächlich stolz drauf. Armselig Level over 9000.


Hmpf..Was für Individuen du kennst...![]()
Gibt es eigentlich noch irgendein halbwegs aktives forum, in welchem man videospiele verkaufen kann?
Rebuy will mein SOTC nicht und mit anderen seiten dieser art habe ich 0 erfahrung.
Alle foren, in welchen ich die letzten jahre alternativ mein zeug verkauft habe, sind geschlossen (areabasar) oder tot (consol.at).
Gibt es eigentlich noch irgendein halbwegs aktives forum, in welchem man videospiele verkaufen kann?
Rebuy will mein SOTC nicht und mit anderen seiten dieser art habe ich 0 erfahrung.
Alle foren, in welchen ich die letzten jahre alternativ mein zeug verkauft habe, sind geschlossen (areabasar) oder tot (consol.at).
Ich bringe die Kinder weg und geh arbeiten. Was hat die Mutter damit zu tun?Frage an die arbeitenden Familienväter:
Wie regelt ihr das mit dem Arbeitgeber, wenn zwar das Kind gesund, aber die Mutter krank im Bett liegt?

Du kannst dir doch vom Kinderarzt nen Kinderkrankenschein holen? Du hast doch 10 Tage im Jahr für die Kinderbetreuung kranker Kinder frei?Frage an die arbeitenden Familienväter:
Wie regelt ihr das mit dem Arbeitgeber, wenn zwar das Kind gesund, aber die Mutter krank im Bett liegt?
Ich bringe die Kinder weg und geh arbeiten. Was hat die Mutter damit zu tun?![]()
Du kannst dir doch vom Kinderarzt nen Kinderkrankenschein holen? Du hast doch 10 Tage im Jahr für die Kinderbetreuung kranker Kinder frei?
Ich hatte die Situation noch nicht, aber das würd ich dann wohl machen.Du kannst dir doch vom Kinderarzt nen Kinderkrankenschein holen? Du hast doch 10 Tage im Jahr für die Kinderbetreuung kranker Kinder frei?


Hab jetzt erstmal angerufen und angekündigt heute zu Hause zu bleiben. Ich kläre dann morgen mit meinen Chef wie wir das abrechnen. Hätte eigentlich noch was durch Überstunden gut. Aber zur Not nehme ich einen Tag unbezahlten Urlaub. Wie das dann läuft wenn ich dadurch mal ne ganze Woche ausfalle, weiß ich dann allerdings auch nicht.
1) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, daß sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. § 10 Abs. 4 und § 44 Absatz 2 gelten.
(2) Anspruch auf Krankengeld nach Absatz 1 besteht in jedem Kalenderjahr für jedes Kind längstens für 10 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte längstens für 20 Arbeitstage. Der Anspruch nach Satz 1 besteht für Versicherte für nicht mehr als 25 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte für nicht mehr als 50 Arbeitstage je Kalenderjahr. Das Krankengeld nach Absatz 1 beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts aus beitragspflichtigem Arbeitsentgelt der Versicherten, bei Bezug von beitragspflichtigem einmalig gezahltem Arbeitsentgelt (§ 23a des Vierten Buches) in den der Freistellung von Arbeitsleistung nach Absatz 3 vorangegangenen zwölf Kalendermonaten 100 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts aus beitragspflichtigem Arbeitsentgelt; es darf 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze nach § 223 Absatz 3 nicht überschreiten. Erfolgt die Berechnung des Krankengeldes nach Absatz 1 aus Arbeitseinkommen, beträgt dies 70 Prozent des erzielten regelmäßigen Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt. § 47 Absatz 1 Satz 6 bis 8 und Absatz 4 Satz 3 bis 5 gilt entsprechend.
(3) Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld nach Absatz 1 haben für die Dauer dieses Anspruchs gegen ihren Arbeitgeber Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung, soweit nicht aus dem gleichen Grund Anspruch auf bezahlte Freistellung besteht. Wird der Freistellungsanspruch nach Satz 1 geltend gemacht, bevor die Krankenkasse ihre Leistungsverpflichtung nach Absatz 1 anerkannt hat, und sind die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt, ist der Arbeitgeber berechtigt, die gewährte Freistellung von der Arbeitsleistung auf einen späteren Freistellungsanspruch zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes anzurechnen. Der Freistellungsanspruch nach Satz 1 kann nicht durch Vertrag ausgeschlossen oder beschränkt werden.
(4) Versicherte haben ferner Anspruch auf Krankengeld, wenn sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, sofern das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist und nach ärztlichem Zeugnis an einer Erkrankung leidet,
a)
die progredient verläuft und bereits ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht hat,
b)
bei der eine Heilung ausgeschlossen und eine palliativmedizinische Behandlung notwendig oder von einem Elternteil erwünscht ist und
c)
die lediglich eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten erwarten lässt.
Der Anspruch besteht nur für ein Elternteil. Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 und § 47 gelten entsprechend.
(5) Anspruch auf unbezahlte Freistellung nach den Absätzen 3 und 4 haben auch Arbeitnehmer, die nicht Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld nach Absatz 1 sind.
echt? Bist du dir sicher? Hab dazu nämlich auch nichts in ner Kommentierung gefunden?Die Regelung greift wohl nur wenn die Frau ins KH muss.
Soweit ich Infos gefunden hab (Antworten im Netz von Anwälten), gibt es für den normalen Fall (Mama mit Grippe im Bett) keine Regelung, die für den AG verpflichtend und sinnvoll greift.echt? Bist du dir sicher? Hab dazu nämlich auch nichts in ner Kommentierung gefunden?
... sorry das ich mir gerade auch nicht 100 % sicher bin, bei uns greift in so einem Fall der Tarifvertrag :/
was ein Bullshit ey... über sowas kann ich mich ja aufregenSoweit ich Infos gefunden hab (Antworten im Netz von Anwälten), gibt es für den normalen Fall (Mama mit Grippe im Bett) keine Regelung, die für den AG verpflichtend und sinnvoll greift.
Bleibt wohl tatsächlich nur, den Dialog zu suchen, so dass man spontan Urlaub oder Überstundenabbau leisten kann (würde bei mir wohl auch problemlos klappen) oder halt unbezahlt zu Hause bleibt.
Bin in so Fällen heilfroh, dass meine Eltern und Schwiegereltern im selben Ort bzw. NAchbarort wohnen, mein Papa schon in Rente ist und wir so eigentlich immer spontan jemanden für die Kinderbetreuung auftreiben können, falls es sein muss.
Jap, find ich auch unverständlich.was ein Bullshit ey... über sowas kann ich mich ja aufregenOb Mutti jetzt im KH liegt oder mit 40 Grad Fieber im Bett macht doch in der Realität keinen Unterschied. In beiden Fällen kann Sie sich nicht um das Kind kümmern...
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