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Frag die KTler

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Das tolle war es war die Geschäftsführung der Filiale selbst, naja wie gesagt gestern hab ich den TV dagelassen und er wird nach Samsung eingeschickt. Kann ich theoretisch immer noch sagen ich will ein ersatz gerät oder mein Geld zurück ? und mittlerweile will ich das Geld zurück schon aus prinzip... sehe es nicht ein sowas noch zu unterstützen
 
Ja er sagte sie tun sowas nicht, und auf Rechnung oder so steht sowas nicht.
So ein stress und dabei wollte ich mir einfach mal nur was gönnen und ne schöne dicke Glotze haben ;/
 
was der sagt ist scheiß egal......was Saturn vorgibt ist wichtig. Nächstes Mal einfach bei Amazon kaufen :) die machen da keinen Hickhack.

edit: mh ok......

http://www.saturn.de/mcs/shop/service-umtausch-kauf-im-markt.html

UMTAUSCH - KAUF IM MARKT
Umtausch ohne Wenn und Aber. Geben Sie uns einfach die komplette und unbenutzte Ware innerhalb von 14 Tagen zurück. Kassenbon reicht!

d.h. wenn du nicht sagst das du ihn angeschaltet hattest kannst du ihn ohne wenn und aber eintauschen, steht ja nur unbenutzt, nicht ungeöffnet und wie die dir das Benutzen nachweisen wollen will ich mal sehen :D
 
ich sagte aber schon das ich ihn ausgepackt habe und genutzt habe um das Bild einzustellen etc. und das mir dann auch erst der Fehler aufgefallen ist.

Wie gesagt sollte ich nen neuen verpackten bekommen, fass ich den nicht an und forder mein Geld zurück.

Die 14Tage und die 5+ Garantie sollten doch ab dann neu beginnen oder ? und kann auch die kompletten 90€ für die Garantie wieder zurück fordern?!
 
ist bei der 5+ Garantie nicht eh ein 24h Austausch garantiert? So ist es zumindest im Media Markt.....

ok, Saturn scheint leichte Abwandlungen zu haben

Für die Warengruppen Großelektro/TV/Einbau beinhaltet die SATURN Plus Garantie folgende Leistungen:

  • extra Sicherheit: Garantie-Verlängerung auf 5 Jahre
  • kostenlose Reparatur im Garantiefall (Produktions- und Materialfehler)
  • kostenlose Hotline 0800 / 0002137
  • 5 Jahre Vor-Ort-Service (am Standort des Gerätes)
  • 48 Std. Service bei TV oder Leihgerät (mind. 32 Zoll Flat-TV)
  • Garantiezeit verlängert sich im Reparaturfall um die Reparaturzeit (Ausnahme bei TV-Geräten, da Sie ein Leihgerät erhalten)

ich hätte dann aber einen adäquaten Ersatz gefordert d.h. ein 32" Gerät welches komplett in Ordnung ist.
Auf jeden Fall hätte ich nen riesen (auch lauten) Aufstand gemacht was mir denn so ne scheiß 5 Jahres Garantie bringt wenn ich ein gerade gekauftes Gerät nichtmal ersetzt bekomme und mir dann auch noch Betrug vorgeworfen wird :D Sowas wirkt oft Wunder ;)
 
Wie gesagt: Im Mängelfall hat das da oben keine Bedeutung. Egal was da alles steht. Das ist ein simpler Mängelfall nach BGB.

Da hat eigentlich auch Samsung nix mit am Hut, die sind nicht deine Vertragspartner. AFAIK kannst du dir eigentlich aussuchen, ob du Nacherfüllung (=Reparatur) oder Lieferung einer mängelfreien Sache haben willst. Saturn kann eines der beiden verweigern, wenn es für sie unverhältnismäßige Kosten mit sich bringen würde. Seh aber nicht, wie das hier passieren könnte, da die ja entweder noch ein gleiches Modell auf Lager oder im Zentrallager haben dürften.

Jetzt ists zu spät dafür, aber der Marktleiter da hat sich absolut inkorrekt verhalten und ich würd das an deiner Stelle per Beschwerde an die Zentrale weitergeben.
 
Ja da wir standen sogar direkt neben ca. 25 anderen Kartons wo mein TV drin war, wäre eine 5 Min. sache gewesen.

Ja hab ich schon gemacht div. emails an die Metro, Saturn, Media-Saturn MHS und son bewertungsforum verbraucherschutz und schriftliche Briefe folgen noch.

Kann ja auch sein das vllt. viele versuchen Saturn oder so übern tisch zu ziehen aber man sollte nicht alle unterm gleichen scheffel stellen. Ich bezeichne mich als ehrlicher Kunde und würde an sowas nicht mal dran denken, war schliesslich froh das ich endlich die richtigen Bild-Einstellungen gefunden hatte :heul:
 
das haste leider jetzt selbst verbockt, in so nem Moment musste dich selbst mal an den Eiern packen :D Ich hab mich bei so Sachen immer ewig über mich selbst geärgert im Nachhinein, seitdem geh ich lieber einmal mehr als einmal weniger auf Konfrontationskurs.
 
Ja wie gesagt hatte sonst noch nie Probleme und ich glaube immer an das Gute im Menschen und das man alles im ruhigen lösen kann und man sich gegenseitig respektiert etc. Aber da lebe ich wohl mittlerweile in einer Traumwelt.

Im Nachhinein ist man immer schlauer xD
 
h664DBAA7
 
Habe gerade folgene Email erhalten:

"
Sehr geehrter Herr xxxxx,



aus Gründen der Zuständigkeit ist ihre Mail an mich weitergeleitet worden. Ich bin doch ein wenig überrascht. Ich empfand das Gespräch in keiner Weise unhöflich. Schon gar nicht von meiner Seite. Falls sie dies so empfunden haben tut es mir leid. Dies war mit Sicherheit nicht meine Absicht.

Allerdings ändert sich nichts an den Tatsachen. Das Gerät hat von außen einen mechanischen Schaden. Dies muss mit einem spitzen Gegenstand passiert sein. Ich habe mehrmals erwähnt das die mit Sicherheit nicht mit Absicht passiert ist. Einen klassischen Transportschaden schließe ich daher aus. Durch meine Erfahrung weiss ich von den verschiedensten Transportschäden und wie diese aussehen. Dies ist definitiv keiner. Auch war ich klar in meiner Aussage über den weiteren Verlauf. Ich habe mich bereits heute morgen über eine Kulanzlösung seitens Samsung bemüht. Die Entscheidung wird mir im Laufe der nächsten Woche mitgeteilt. Ich werde sie darüber informieren.



Ich hoffe ihnen hiermit geholfen zu haben.



Gruss und Danke

xxxxx
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Und inwiefern ist es jetzt relevant, wie der Schaden zustandegekommen ist oder ob er mit Absicht entstanden ist? :lol:

Schaden beim Kauf vorhanden --> Sachmangel --> Austausch oder Reparatur. Da muss nix auf Kulanz gemacht werden, das ist gesetzlich verbrieftes Verbraucherrecht.
 
und da greift die von mir angesprochene Beweislastumkehr. Das muss der Kerl (bzw. Saturn als Vertragspartner) dir beweisen, dass der Schaden beim Kauf noch nicht vorhanden war.
Und das wird er nicht können.

Weis ihn mal darauf hin, was in §476 BGB steht.
Das ganze in Verbindung mit §§434 und 437.
 
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