eMKay
nicht mehr so gediegen
calimero schrieb:Da interpretierst du bisschen zuviel rein.Mit Erstkäufer ist bestimmt nicht der MM oder sonst ein (übergeordneter) Händler gemeint, der die Geräte einkauft. Nee, trecool ist schon der Erstkäufer. Überleg mal. Der MM kauft am 01.04.2012 ein Nintendogerät und verkauft es heute (ein Jahr später) an dich. Dann wäre nach deiner Auffassung die Garantie bereits abgelaufen. Das kann nicht sein.
Eigentlich nicht
Erstkäufer = original buyer damit = Media Markt, es sei denn du kaufst direkt bei Nintendo.
Und ja genau so ist es. Wenn der MM das Teil ein Jahr im Lager liegen hat, dann ist die Garantie weg. MM muss natürlich trotzdem 2 Jahre Gewährleistung geben, die ist gesetzlich verankert und kann nur bei b2b eingeschränkt werden, nicht aber bei b2c.
Wir haben den Fall selbst oft, da unsere Verträge ähnlich gestrickt sind, nur gilt unsere Garantie nicht ab Kaufdatum sondern spätestens 90 Tage nach Kauf oder bei Installation (was früher eintritt).
Damit hat unser Kunde noch max. 90 Tage Luft die Ware an den Endkunden zu liefern.
Wenn aber ein Kunde das Zeug bei sich 3 Jahre ins Lager legt, dann sind eben schon 3 Jahre -90 Tage der Garantiezeit abgelaufen.
Gerri schrieb:denke ich auch, das wär ja Schwachsinn, davon ab MUSS Nintendo doch eine 6 monatige Garantie (oder war es "nur" eine Gewährleistung) gewähren, das ist ja gesetzlich verankert.
Nintendo MUSS unter Umständen nur eine 1 Jährige Gewährleistung ihrem direkten Käufer gegenüber geben (es sei denn es ist b2c dann natürlich 2 Jahre Gewährleistung), wenn sie die gesetzliche Gewährleistung wirksam in den Verträgen eingeschränkt haben. Es gibt auch spezialfälle, in denen man im b2b die Gewährleistung auch komplett ausschließen kann, dann müssen sie gar nix (außer open-box inspection etc. halt).


