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Frag die KTler

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Scheint wohl relativ neu zu sein. Ab einer Strecke von 100 km muss man das Buchungsssystem benutzen. Ich will die 11% aber auch nicht auf den Fahrpreis aufschlagen, sonst ist das Angebot nicht mehr so attraktiv für den potentiellen Mitfahrer. Ich will einfach Halbe/Halbe machen, ohne dass da noch ein Dritter dran verdient.

Telefonnummer in der Beschreibung wird wohl auch rausgelöscht, sodass eine Kontaktaufnahme ohne das Buchungssystem nicht möglich ist.
 
Würde das ganze dann bei http://kleinanzeigen.ebay.de, http://kleinanzeigen.meinestadt.de/deutschland/treffpunkt/mitfahrgelegenheiten und http://www.ticket-mitfahrer.de/ inserieren.
 
Sonic2k schrieb:
http://www.konsolentreff.net/showthread.php?tid=287&pid=2044442#pid2044442

Wenn ich das so lese... Shit, ich habs echt krass drauf. Ohne Spaß, ich bin so der man. Ich hab über meinen eigenen Post herzhaft gelacht! Jiders, wenn ich könnte, ich würd dir ne positive geben. Du bist der Boss :dhoch:
 
Frage:

Mein WiiUPad verabschiedet sich. Ich muss das Also einschicken. Da ich definitiv nicht schädlich damit umgegangen bin, ist das Ganze für mich ein Garantiefall.

Aber...

Ich finde die Quittung nicht mehr. Ist diese zwingend notwendig für den Garantiefall?
Eigentlich sollte doch jeder wissen, dass ich die Konsole mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht länger als ein halbes Jahr habe.

Gekauft habe ich es bei MM, aber eingeschickt wird es direkt an Nintendo.
 
Bei einem Gewährleistungsanspruch (den du ja noch hast) gehst du zu Deinem direkten Vertragspartner=MM.
Der kann durchaus ne Rechnung von Dir verlangen.
Wie soll er sonst wissen, dass du die WiiU bzw. den Controller bei ihm gekauft hast?

Kann natürlich sein, dass die die Seriennummer tracken - muss aber nicht.

Bei einem Garantiefall (dran denken - Garantie = freiwillig vom Hersteller) musst du einfach mal in den Garantiebedingungen des Herstellers (von dem kommt die Garantie ja) nachlesen ob die mit dem Kauf auf dich übertragen wurde, oder ob gar nur der MM die Garantie (wenn es eine gibt) inne hat.

Ich würde mich aber als allererstes an meinen Vertragspartner= MM wenden, da ja noch ein Gewährleistungsanspruch besteht.
 
Danke dir. hatte nicht wirklich an MM gedacht, wegen fehlender Quittung, aber hat sich jetzt alles erledigt.
Kann da mit dem Kontoauszug hingehen.
 
Dazu mal 2 Sachen:

1. Wie kann man so, sorry das soll keine Beleidigung sein, trottelig sein und Rechnungen von elektr. Geräten nicht aufheben?

2. Theoretisch würde es reichen wenn du mit einem Freund in den MM gehst der bezeugen kann das du es dann und dann gekauft hast. Rechnung ist da nicht mal zwingend von Nöten.
Ich hätte mich in dem Fall aber direkt an Nintendo gewandt da die ja so oder so nicht meckern können bei 2 Jahren Garantie und es ihr Gerät ist.
 
Nintendo bietet anscheinend gar keine Garantie mehr an. Auf der Webseite findet man dazu nichts mehr.

Also muss er sich an den Händler wenden.

Edith: In meiner 3DS XL Anleitung steht der Hinweis auf eine 12-Monatige Herstellergewährleistung.
In der WiiU Anleitung die man auf der Website anschauen kann steht kein Hinweis darauf.
 
Gerri schrieb:
2. Theoretisch würde es reichen wenn du mit einem Freund in den MM gehst der bezeugen kann das du es dann und dann gekauft hast. Rechnung ist da nicht mal zwingend von Nöten.
Ich hätte mich in dem Fall aber direkt an Nintendo gewandt da die ja so oder so nicht meckern können bei 2 Jahren Garantie und es ihr Gerät ist.

Ich habe nur mal kurz auf der Nintendoseite nachgeschaut und soweit ich das gesehen habe, gibt es keine Herstellergarantie für die Wii U.

Bei der Wii gab es noch 1 Jahr, ABER

"Nintendo gewährleistet dem Erstkäufer des Produkts („Sie“/„Ihnen“) nach Maßgabe der folgenden Bedingungen für die Dauer von 12 Monaten ab dem Kaufdatum die Freiheit des Produktes von Material- und Verarbeitungsfehlern. Um Ansprüche aufgrund dieser Gewährleistung wirksam geltend zu machen, müssen Sie Nintendo innerhalb von 12 Monaten nach dem Kaufdatum über den Fehler des Produkts informieren und das Produkt innerhalb von 30 Tagen nach dieser Information an das Nintendo Service Center zurücksenden. Stellt Nintendo nach Überprüfung des Produkts fest, dass das Produkt fehlerhaft ist, wird Nintendo nach eigenem Ermessen entweder das fehlerhafte Teil reparieren oder ersetzen oder das ganze Produkt kostenlos ersetzen."

Wenn er über den MM gekauft hat, dann ist er nicht Erstkäufer.
Genau das meinte ich mit "nachlesen ob die mit dem Kauf auf dich übertragen wurde, oder ob gar nur der MM die Garantie (wenn es eine gibt) inne hat."

Herstellergarantien sind trickreich - ist mein täglich Brot :cool:
 
eMKay schrieb:
Gerri schrieb:
2. Theoretisch würde es reichen wenn du mit einem Freund in den MM gehst der bezeugen kann das du es dann und dann gekauft hast. Rechnung ist da nicht mal zwingend von Nöten.
Ich hätte mich in dem Fall aber direkt an Nintendo gewandt da die ja so oder so nicht meckern können bei 2 Jahren Garantie und es ihr Gerät ist.

Ich habe nur mal kurz auf der Nintendoseite nachgeschaut und soweit ich das gesehen habe, gibt es keine Herstellergarantie für die Wii U.

Bei der Wii gab es noch 1 Jahr, ABER

"Nintendo gewährleistet dem Erstkäufer des Produkts („Sie“/„Ihnen“) nach Maßgabe der folgenden Bedingungen für die Dauer von 12 Monaten ab dem Kaufdatum die Freiheit des Produktes von Material- und Verarbeitungsfehlern. Um Ansprüche aufgrund dieser Gewährleistung wirksam geltend zu machen, müssen Sie Nintendo innerhalb von 12 Monaten nach dem Kaufdatum über den Fehler des Produkts informieren und das Produkt innerhalb von 30 Tagen nach dieser Information an das Nintendo Service Center zurücksenden. Stellt Nintendo nach Überprüfung des Produkts fest, dass das Produkt fehlerhaft ist, wird Nintendo nach eigenem Ermessen entweder das fehlerhafte Teil reparieren oder ersetzen oder das ganze Produkt kostenlos ersetzen."

Wenn er über den MM gekauft hat, dann ist er nicht Erstkäufer.
Genau das meinte ich mit "nachlesen ob die mit dem Kauf auf dich übertragen wurde, oder ob gar nur der MM die Garantie (wenn es eine gibt) inne hat."

Herstellergarantien sind trickreich - ist mein täglich Brot :cool:

:skep: Selbst wenn das rechtlich wirklich so sein sollte, dass der MM dann als Erstkäufer gilt (was ich mal stark bezweifle), wendet man sich trotzdem an Nintendo weil die idR schneller und besser austauschen als der MM.
 
eMKay schrieb:
Wenn er über den MM gekauft hat, dann ist er nicht Erstkäufer.
Genau das meinte ich mit "nachlesen ob die mit dem Kauf auf dich übertragen wurde, oder ob gar nur der MM die Garantie (wenn es eine gibt) inne hat."

Da interpretierst du bisschen zuviel rein. :) Mit Erstkäufer ist bestimmt nicht der MM oder sonst ein (übergeordneter) Händler gemeint, der die Geräte einkauft. Nee, trecool ist schon der Erstkäufer. Überleg mal. Der MM kauft am 01.04.2012 ein Nintendogerät und verkauft es heute (ein Jahr später) an dich. Dann wäre nach deiner Auffassung die Garantie bereits abgelaufen. Das kann nicht sein.
 
So das Ding ist jetzt bei MM, mal sehen was passiert!
Habe auch eine Quittung bekommen.

@Gerri: Ja ist halt passiert, war aber auch das erste mal das es passiert ist. Hing aber auch noch damit zusammen, dass ich den Bon noch einschicken musste...
Ist ja auch egal. Habe ja einen bekommen und jetzt geht es ans warten.

Danke aufjedenfall Jungs!
 
Zerfikka schrieb:
Jiders schrieb:
Sonic2k schrieb:
http://www.konsolentreff.net/showthread.php?tid=287&pid=2044442#pid2044442

Wenn ich das so lese... Shit, ich habs echt krass drauf. Ohne Spaß, ich bin so der man. Ich hab über meinen eigenen Post herzhaft gelacht! Jiders, wenn ich könnte, ich würd dir eine klatschen. Du hast so den Schaden :dhoch:

fixed :D

Tsss ;)
 
calimero schrieb:
eMKay schrieb:
Wenn er über den MM gekauft hat, dann ist er nicht Erstkäufer.
Genau das meinte ich mit "nachlesen ob die mit dem Kauf auf dich übertragen wurde, oder ob gar nur der MM die Garantie (wenn es eine gibt) inne hat."

Da interpretierst du bisschen zuviel rein. :) Mit Erstkäufer ist bestimmt nicht der MM oder sonst ein (übergeordneter) Händler gemeint, der die Geräte einkauft. Nee, trecool ist schon der Erstkäufer. Überleg mal. Der MM kauft am 01.04.2012 ein Nintendogerät und verkauft es heute (ein Jahr später) an dich. Dann wäre nach deiner Auffassung die Garantie bereits abgelaufen. Das kann nicht sein.

denke ich auch, das wär ja Schwachsinn, davon ab MUSS Nintendo doch eine 6 monatige Garantie (oder war es "nur" eine Gewährleistung) gewähren, das ist ja gesetzlich verankert.
 
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