Bei der Schenkungssteuer gibt es doch soweit ich weiß einen Freibetrag? Das Thema habe ich kurz in Unternehmungsbesteuerung gehabt sogar mit einer Aufgabe dazu. Kann mich nur nicht mehr richtig daran errinern. Schau dochmal im ESTG nach? Der Neffe gehört gehört ja zur Steuerklasse 1. Nach der Erbschaftssteuer würden dann bei einem Betrag bis 300000 Euro 11 % Erbschaftssteuer anfallen(zumindestens nach meinen Vorlesungsfolien aus dem letzten Jahr).
Hab hier auch noch das gefunden:
Ermittlung der Bemessungsgrundlage:
Gesamter Vermögensanfall (Bestand und Wert des übertragenen
Aktivvermögens)
- abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten
= Bereicherung des Erwerbers
- sachliche Steuerbefreiungen
- persönliche Freibeträge
= steuerpflichtiger Erwerb (abrunden auf volle 100 EUR)
Hab hier auch noch das gefunden:
Ermittlung der Bemessungsgrundlage:
Gesamter Vermögensanfall (Bestand und Wert des übertragenen
Aktivvermögens)
- abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten
= Bereicherung des Erwerbers
- sachliche Steuerbefreiungen
- persönliche Freibeträge
= steuerpflichtiger Erwerb (abrunden auf volle 100 EUR)




