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Erbrecht - Schenkungssteuer - Fragen an die Cracks oder Juristen ;-)

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Bei der Schenkungssteuer gibt es doch soweit ich weiß einen Freibetrag? Das Thema habe ich kurz in Unternehmungsbesteuerung gehabt sogar mit einer Aufgabe dazu. Kann mich nur nicht mehr richtig daran errinern. Schau dochmal im ESTG nach? Der Neffe gehört gehört ja zur Steuerklasse 1. Nach der Erbschaftssteuer würden dann bei einem Betrag bis 300000 Euro 11 % Erbschaftssteuer anfallen(zumindestens nach meinen Vorlesungsfolien aus dem letzten Jahr).

Hab hier auch noch das gefunden:
Ermittlung der Bemessungsgrundlage:
Gesamter Vermögensanfall (Bestand und Wert des übertragenen
Aktivvermögens)
- abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten
= Bereicherung des Erwerbers
- sachliche Steuerbefreiungen
- persönliche Freibeträge
= steuerpflichtiger Erwerb (abrunden auf volle 100 EUR)
 
DER PATE schrieb:
ok, und wer legt den Betrag dann fest?!
Neffe bekommt es zu lebzeiten geschenkt, Tante stirbt, was muss ihr gezahlt werden!? Wer legt das fest, anhand von was wird das festgelegt!?

Der Neffe muss ja die 100.000 € vom Wert abziehen dürfen.

Wenn kein Testament vorliegt, gelten die gesetzlichen Regelungen -> ErbStG.

Was die 100.000 € angeht, würde ich raten etwas mit der Tante schriftlich zu vereinbaren. Ansonsten ist es (vermtl.) nur sein Privatspaß. Was mit Haus & Grund verbunden ist gehört dem Eigentümer/späteren Erben, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Aaaber ich bin kein Erbrechtsspezialist ;)
 
Ich dachte immer wenn jemand überhaupt ein Anrecht auf einen Pflichtanteil hat, dann nur die Kinder und allerhöchstens noch die Enkel, wenn es keine Kinder gibt. Täusch ich mich da? Hier geht es ja um den Neffen und die Schwester des Neffen. Wenn keine Kinder oder Enkel da sind, darf die Tante doch eigentlich ins Testament schreiben, was sie will, oder? :?
 
Cloud Strife schrieb:
Wenn keine Kinder oder Enkel da sind, darf die Tante doch eigentlich ins Testament schreiben, was sie will, oder? :?

ja das dachte ich auch, leibliche Kinder hat sie keine, daher dachte ich hat eh keiner Anspruch aufs Erbe, und Sie kann selber bestimmen wer was bekommt und wer nicht.
 
Wenn die Tante ihrem Neffen das Haus schenken will, kann Sie das grundsätzlich machen. "Günstig" wird das Ganze aber nicht.

Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern werden in Steuerklasse 2 eingereiht, also gibt es aktuell nur einen Freibetrag von Euro 20.000,00.

Wenn das Haus also einen (Verkehrs)wert von z.B. 200.000,00 Euro hat, sind 180.000 Euro steuerpflichtig mit 20% Erbschaftsteuer. Also müsste er rund 36.000,00 Euro Schenkungsteuer bezahlen.

Aber ohne genaue Hintergrundinfos ist es schwer und eigentlich auch fahrlässig etwas zu zu sagen.
 
mhm so nun bin ich noch blöder als davor ;-)
wie jetzt, kann die Tante nun doch bestimmen wer was bekommt ohne das die Schwester ausbezahlt werden muss!? Laut dem § 2303 BGB ist das doch so, nur die leiblichen Kinder haben Anspruch, bedeutet doch wenn Sie ein Testament schreibt, in dem nur der Neffe erben soll passt das doch?

Mandos schrieb:
Wenn die Tante ihrem Neffen das Haus schenken will, kann Sie das grundsätzlich machen. "Günstig" wird das Ganze aber nicht.

Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern werden in Steuerklasse 2 eingereiht, also gibt es aktuell nur einen Freibetrag von Euro 20.000,00.

Wenn das Haus also einen (Verkehrs)wert von z.B. 200.000,00 Euro hat, sind 180.000 Euro steuerpflichtig mit 20% Erbschaftsteuer. Also müsste er rund 36.000,00 Euro Schenkungsteuer bezahlen.

Aber ohne genaue Hintergrundinfos ist es schwer und eigentlich auch fahrlässig etwas zu zu sagen.

ne das kommt hin, nur aktuell haben wir 17 % Erbschaftssteuer, aber um die 30.000 € ist richtig.
 
Achso, also es geht um ihre Schwester, nicht die Schwester des Neffen? Na dann auf jedenfall eine Verzichtserklärung notariell unterschreiben lassen und gut ist. Und nein, selbst wenn sie supernett ist, erfahrungsgemäß streckt sie zu 100% nach dem Tod ihrer Schwester die Finger z. B. nach einer Auszahlung aus. Sich sowas unterschireben zu lassen, kann man gar nicht wichtig genug nehmen. ;)
 
ne das wäre die Schwester der Tante nicht vom Neffen.

OK, dann muss Sie eine Verzichtserklärung Unterschreiben, und die Tante macht ein Testament wo der Neffe Erbt oder aber das Haus wird noch zu Lebzeiten verschenkt, dann hab ich doch schon mal ne Info.
 
DER PATE schrieb:
ne das kommt hin, nur aktuell haben wir 17 % Erbschaftssteuer, aber um die 30.000 € ist richtig.

Es gibt mehrere Steuersätze - abhängig von zu versteuerndem Einkommen und der erbschaftsteuerlichen Steuerklasse. Bei Klasse 2 und 75.000-300.000 Euro sind es schon 20%.
 
Quatsch, erster Weg bei so was muss doch der Weg in ein Videospieleforum sein :deal:

Ich möchte demnächst eine Atombombe bauen und baue darauf hier geholfen zu bekommen. :grins:
 
Warum zum Anwalt?

Geh doch zum Notar, da muss die Tante doch so und so hin (egal ob Testament oder Überlassung), und lass dich dort beraten!
 
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