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Der "Ich könnte kotzen" Thread (1 Betrachter)

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Bei derart offensichtlichen Preisfehlern gibt es immer eine Hintertür.

Bei eBay selbst dann nicht immer, wie man erst kürzlich wieder hier gesehen hat.

[EDIT] Das war natürlich kein Preisfehler, aber die rechtliche Situation ist sehr ähnlich.

Aber schon krass, wie viele Kommentarschreiber die Insolvenz eines Unternehmens aufgrund eines Tippfehlers in Kauf nehmen würden.... und wie sie alle "Anwalt" schreien.

Jepp, das stimmt natürlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich leide unter schwergradige Depression mit extremen Angst Störungen. Es zum Teil so heftig, dass ich mit dem Leben abgeschlossen habe. An schlechtem Tagen komm ich quasi nicht mehr aus dem Bett raus bzw mein Körper macht schlapp. Dies ist noch die Kurzfassung. Ich weiß selbst nicht wie es soweit kommen konnte denn es gibt nichts mehr worauf man sich freut. Bekomme inzwischen anti depressiva und die ersten Tage hat mein Körper mehr als verrückt gespielt, als hätte ich einen Entzug gemacht . Dies ist noch die Kurzfassung....


Ich leide seit 11 Jahren unter angststörungen ( agoraphobie, generalisierte angststörung) und Depressionen.
Ich kann das nachvollziehen. Habe 2 Tagesklinik Aufenthalte und ca. 4 Jahre gesprächstherapie hinter mir.
Habe über Jahre Medikamente genommen ( opipramol) aber komme seit etwa 3 Jahren mehr oder weniger gut aus.


Bei mir war es in der schwersten Zeit so schlimm dass ich die Wohnung nicht verlassen konnte.
Habe viel in meiner Jugend verpasst und mir selbst verbaut...
Bei mir kommt das Ganze von einem Traumata gepaart mit Verdrängung und wahrscheinlich angeborenen Hang zur angstübersteigerung.

Ich kann nur sagen: Menschen die sich darüber lustig machen ist nicht mehr zu helfen.
Wenn darunter leidet dann schließt man ab, alles ist grau in grau. Du nimmst nicht mehr am Leben Teil.
Ich wünsche es niemanden.

Ich habe die Geschichte bis heute nicht ganz überwunden. Doch ich kann vieles wieder machen.
Doch ein Kino besuch ist für mich die Hölle, in eine Einkaufszentrum gehen und bummeln geht nicht... USw.

Es fällt mir auch nicht so leicht hier darüber zu schreiben aber ich weiß aus Erfahrung dass es helfen kann wenn man merkt das man nicht alleine damit ist.
 
Bei eBay selbst dann nicht immer, wie man erst kürzlich wieder hier gesehen hat.

[EDIT] Das war natürlich kein Preisfehler, aber die rechtliche Situation ist sehr ähnlich.



Jepp, das stimmt natürlich.

In dem NBB-Fall ist aber sogar in der Überschrift bei mydealz erwähnt worden, dass es sich um einen Preisfehler handelt. Es dürfte also jedem Käufer bewusst sein, dass es sich hier um einen Irrtum seitens des Verkäufers handelt.

Soweit ich mich erinnern kann, ist in diesem Fall der Kaufvertrag von vornherein nichtig.

Hätten die Geräte jetzt meinetwegen 70% des Normalpreises gekostet, wäre das etwas anderes gewesen.
 
Macht es irgendeinen unterschied das es bei dieser Aktion um zwei Privatpersonen ging und nicht um Händler<->Privatperson?

Ja, aber sogar noch mehr zu Ungunsten des Händlers.

Privatpersonen werden vor dem Gesetz grundsätzlich als etwas minderbemittelt angesehen (daher z. B. auch das gesonderte Recht beim Fernabsatz und in der Sachmängelhaftung), ein gewerblicher Händler wird da eher noch härter angefasst.
 
Soweit ich mich erinnern kann, ist in diesem Fall der Kaufvertrag von vornherein nichtig.

Nope, bei per eBay geschlossenen Kaufverträgen gilt das in der Regel eben gerade nicht. Der Händler kann sich allenfalls auf Bösgläubigkeit berufen und z. B. mit der Meldung bei mydealz argumentieren, aber wenn der Käufer auch nur irgendwie plausibel machen kann, dass er tatsächlich angenommen hat, der Preis wäre so beabsichtigt gewesen, hat der Händler ein Problem.
 
In dem NBB-Fall ist aber sogar in der Überschrift bei mydealz erwähnt worden, dass es sich um einen Preisfehler handelt. Es dürfte also jedem Käufer bewusst sein, dass es sich hier um einen Irrtum seitens des Verkäufers handelt.

Wer sich dummstellt sagt halt er hat nach dem produkt auf ebay gesucht und nach preis sortiert ;)

Edit: ich will diese Leute per se nicht verdeitigen aber mittel und wege gibts meistens
 
Soweit ich mich erinnern kann, ist in diesem Fall der Kaufvertrag von vornherein nichtig.
Nicht ganz. Im Netz ist die Bestellung nur das Angebot. Heißt, wenn ihr bei amazon was "kauft", ist der Vertrag erst geschlossen, wenn amanzon den annimmt. Gilt so auch für NBB. Hieße, bei Käufen über die Seite muss keiner anfechten, sondern der Vertrag ist noch gar nicht zustande gekommen. Das funktioniert aber nicht bei ebay, denn da ist die Bestellung nämlich die Annahme des vorher abgegebenen Angebots. Heißt, dort ist der Vertrag zunächst mal wirksam zustande gekommen. Da muss NBB dann erstmal rauskommen.
 
Weiß jemand, ob der Hinweis, dass der Verkäufer noch bis morgen abwesend ist, schon von Anfang an bei den betroffenen eBay-Angeboten stand?

Nein weiß ich leider nicht.

Aber wohl zumindest du obligatorische Mail scheint raus zu sein:

rbqxO8g.png
 
In dem NBB-Fall ist aber sogar in der Überschrift bei mydealz erwähnt worden, dass es sich um einen Preisfehler handelt. Es dürfte also jedem Käufer bewusst sein, dass es sich hier um einen Irrtum seitens des Verkäufers handelt.

Soweit ich mich erinnern kann, ist in diesem Fall der Kaufvertrag von vornherein nichtig.

Hätten die Geräte jetzt meinetwegen 70% des Normalpreises gekostet, wäre das etwas anderes gewesen.

Sehr geehrter Kunde,

wir wenden uns mit einer wichtigen Mitteilung hinsichtlich Ihrer Bestellungen vom 09.12.2014 beim eBay-Shop notebooksbilliger auf der Handelsplattform eBay an Sie:

Aufgrund eines bedauerlichen Fehlers in der Datenverarbeitung wurde am heutigen Tag bei einer Vielzahl der von uns angebotenen Produkte auf der Handelsplattform eBay nicht die korrekten Preise, sondern stattdessen jeweils ein fehlerhafter Preis (5,99 Euro) ausgewiesen.

Auch alle Artikel Ihrer Bestellungen mit einem Stückpreis von 5,99 Euro waren von diesem Fehler betroffen und daher mit einem falschen Preis ausgezeichnet. Vielleicht waren Sie selbst schon bei Aufgabe der Bestellung über den Preis verwundert oder haben auf einschlägigen Foren die Diskussion über den Preisfehler verfolgt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Bestellungen entsprechend stornieren mussten.

Daneben möchten wir darauf hinweisen, dass aufgrund des offensichtlichen Preisfehlers ein Kaufvertrag zwischen Ihnen und der notebooksbilliger.de AG nicht zustande gekommen ist. Lediglich hilfsweise erklären wir die Anfechtung des Rechtsgeschäftes wegen dieses Irrtums.

Wir möchten uns für etwaige Unannehmlichkeiten entschuldigen und würden uns freuen, wenn wir Sie in Zukunft trotzdem als Kunde bei notebooksbilliger.de begrüßen dürfen. Etwaige schon vorgenommen Zahlungen werden wir Ihnen unaufgefordert gutschreiben. PayPal Zahlungen werden auch über PayPal gutgeschrieben. Vorkassen werden auf Ihr Konto zurück überwiesen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr notebooksbilliger.de-Team

http://www.notebooksbilliger.de

Der Papa hatte (mal wieder) Recht ... :grins:
 
Der Papa hatte (mal wieder) Recht ... :grins:

Dass sie das behaupten würden, war auch jedem klar. Ob sie damit aber auch durchkommen, wenn tatsächlich jemand klagt, ist mehr als zweifelhaft. Das sieht man schon an der Formulierung "Lediglich hilfsweise erklären wir...": Das ist Juristen-1337 für "Wir wissen zwar, dass wir im Satz zuvor Schwachsinn geredet haben, aber vielleicht glaubt's ja jemand."
 
Ein Richter interessieren keine Fehler sondern Fakten. Wenn die AGB von ebay wirklich eindeutig darauf hinweisen, sind sie wohl fällig. Wobei der Fall wirklich extrem schwer zu beurteilen ist.. vllt hat @Rentner eine Antwort für all unsre Fragen?
 
Also rätst du zur Klage und sagst, dass es sehr wahrscheinlich ist, die zehn bestellten Waschmaschinen, Grafikkarten etc zu je 5,99€ zu bekommen ?

Nö, ich halte die Typen, die sowas durchziehen, für widerliche Abzocker ohne jeglichen Anstand.

Aber rein rechtlich gesehen könnten sie in diesem speziellen Fall damit tatsächlich durchkommen, wenn sie bereit sind, genügend Zeit und Geld dafür aufzuwenden, um das Verfahren durch mehrere Instanzen durchzufechten.

Das ist einer der Millionen von Gründen, weshalb kein seriöser Unternehmer heute noch Geschäfte bei eBay macht, wenn er nicht gerade ganz dringend Geld braucht.
 
Da gab es doch auch grad den Fall mit dem Graffiti, wo zwei Männer Nazi-Insignien übersprüht haben, die ein anderer zuvor hingemacht hatte. Bekamen auch eine Strafe wegen Sachbeschädigung..
 
Ein Richter interessieren keine Fehler sondern Fakten. Wenn die AGB von ebay wirklich eindeutig darauf hinweisen, sind sie wohl fällig. Wobei der Fall wirklich extrem schwer zu beurteilen ist.. vllt hat @Rentner eine Antwort für all unsre Fragen?

In die AGB kannst du viel reinschreiben, ins HGB nicht.

Würde bei jedem Kaufvertrag automatisch die Einkaufs/Verkaufsbedingingen der jeweiligen Partei zu 100% gelten, dann wäre Polen aber offen, das kann ich dir sagen.
 
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