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Der "Ich könnte kotzen" Thread (1 Betrachter)

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Die Diskussion dreht sich (zumindest in den Medien) eher darum, ob Vergewaltigungsopfer (oder "Vergewaltigungsopfer") ausreichend geschützt sind, weil nicht-einvernehmlicher Sex in Deutschland per se nicht verboten ist.

Und sorry, aber es widerspricht meinem demokratischen und rechtsstaatlichen Bewusstsein, wenn eine gerichtliche Entscheidung, die im öffentlichen Interesse steht, nicht nachvollzogen werden kann. So viel Vertrauen habe ich dann doch in unser System nicht. Und irgendwo muss ja auch bei Fehlern im System ein öffentlicher Druck möglich sein.
 
Die Diskussion dreht sich (zumindest in den Medien) eher darum, ob Vergewaltigungsopfer (oder "Vergewaltigungsopfer") ausreichend geschützt sind, weil nicht-einvernehmlicher Sex in Deutschland per se nicht verboten ist.
Man muss dazu sehen, dass Strafrecht ultima ratio ist und eine Vergewaltigung zu den schlimmsten und am meisten geächtesten Taten überhaupt zählt. Dem muss die Rechtsprechung und das Gesetz Rechnung tragen und daher kann nicht jeder nicht-einvernehmlicher Sex schon ein Verbrechen sein. Was soll das überhaupt sein, nicht einvernehmlicher Sex, der nach geltender Rechtslage nicht strafbar ist? Das würde quasi vollständig auf die subjektive Seite der Frau abstellen. Das führt natürlich zu erheblichen Beweisproblemen. Frau sagt, sie wollte nicht. Und was sagt Mann? Sie wollte. Und nun? Beweis mal, was Frau wollte. Und vor allem. Der Mann hat keine Gewalt und keine Drohung benutzt. Warum nicht? Das heißt doch, Frau musste mitmachen. Man kann doch niemanden gegen seinen Willen vögeln, wenn derjenige nicht mitmacht oder sich wehrt. In dem Moment brauche ich halt Gewalt und dann ist es auch heute schon strafbar. Wer objektiv mit macht und sich nicht wehrt, obwohl er könnte, den muss das Strafrecht nicht schützen. Ich will nicht ausschließen, dass es einen unter einer Million Fälle gibt, in denen sie objektiv mit macht und sich nicht wehrt, aber trotzdem absolut nicht will, nur dürfte das eine solche Ausnahme sein, dass man deswegen nicht das Sexualstrafrecht neu formulieren kann und sich damit dutzende neue Probleme schafft. Oder fragt ihr eure Partner vor jeder Kleinigkeit um Erlaubnis? "Sorry, ich würde jetzt gern an deinem linken großen Zeh nuckeln, darf ich? Okay, jetzt würde ich auch gern den rechten..." Zerstört doch jede Romantik. Bei so einer Rechtslage würde ich keiner Frau ohne unterschriebene Unterlassungserklärung mehr die Hand reichen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Finds halt geil wie auf einmal zur Justiz gehalten wird von einigen.
Wie war das mit den illegalen Strassenrennen wo mal eben innerorts mit Tempo 1xx ein unschuldiger Mensch umgebracht wurde ? Führerscheinentzug und Bewährung. Teilweise wurden in den letzten Monaten Urteile gesprochen, dass sich die Angeklagten selbst ungläubig bei ihrem Anwalt erkundigen mussten, ob das wirklich sein kann, dass man als freier Mann den Gerichtssaal verlässt.

Richtig ist, die meisten wissen nicht, was über die volle Zeit passiert ist.
Sich aber deshalb voll und ganz auf den Richter zu verlassen, fällt mir persönlich schwer.
Und nochmal: Wenn jemand sein Glied gegen den Willen der Frau mit Gewalt in den Mund steckt frag ich mich, was da entlastendes passiert ist, um letztlich die Klägerin zu verknacken.
 
Man muss dazu sehen, dass Strafrecht ultima ratio ist und eine Vergewaltigung zu den schlimmsten und am meisten geächtesten Taten überhaupt zählt. Dem muss die Rechtsprechung und das Gesetz Rechnung tragen und daher kann nicht jeder nicht-einvernehmlicher Sex schon ein Verbrechen sein. Was soll das überhaupt sein, nicht einvernehmlicher Sex, der nach geltender Rechtslage nicht strafbar ist? Das würde quasi vollständig auf die subjektive Seite der Frau abstellen. Das führt natürlich zu erheblichen Beweisproblemen. Frau sagt, sie wollte nicht. Und was sagt Mann? Sie wollte. Und nun? Beweis mal, was Frau wollte. Und vor allem. Der Mann hat keine Gewalt und keine Drohung benutzt. Warum nicht? Das heißt doch, Frau musste mitmachen. Man kann doch niemanden gegen seinen Willen vögeln, wenn derjenige nicht mitmacht oder sich wehrt. In dem Moment brauche ich halt Gewalt und dann ist es auch heute schon strafbar. Wer objektiv mit macht und sich nicht wehrt, obwohl er könnte, den muss das Strafrecht nicht schützen. Ich will nicht ausschließen, dass es einen unter einer Million Fälle gibt, in denen sie objektiv mit macht und sich nicht wehrt, aber trotzdem absolut nicht will, nur dürfte das eine solche Ausnahme sein, dass man deswegen nicht das Sexualstrafrecht neu formulieren kann und sich damit dutzende neue Probleme schafft. Oder fragt ihr eure Partner vor jeder Kleinigkeit um Erlaubnis? "Sorry, ich würde jetzt gern an deinem linken großen Zeh nuckeln, darf ich? Okay, jetzt würde ich auch gern den rechten..." Zerstört doch jede Romantik. Bei so einer Rechtslage würde ich keiner Frau ohne unterschriebene Unterlassungserklärung mehr die Hand reichen.

Sorry, aber der Schluss ist einfach nur albern. Normalerweise wird man auch nicht von der Freundin angezeigt, wenn man an ihrem Zeh nuckelt. Aber soll man sich gewaltsam als zierliche Frau gegen zwei Männer wehren? Es reicht nicht zu sagen, dass man es nicht will?
 
Sorry, aber der Schluss ist einfach nur albern. Normalerweise wird man auch nicht von der Freundin angezeigt, wenn man an ihrem Zeh nuckelt.
Und wenn man sich trennt und sie so richtig sauer ist? So weit hergeholt ist das nicht.
Hab das Beispiel auch nicht ganz aus der Luft geholt, es gibt ein, zwei Dinge, die ich liebe, aber meine Freundin beileibe nicht, was mir auch bewusst ist. Es gibt aber Tage, da lässt sie es zu, wenn auch mit zusammen gebissenen Zähnen, weswegen ich es trotzdem jedes Mal vorsichtig probiere (und dann ihre Reaktion abwarte). Je nachdem wie weit wir das Gesetz fassen wollen, wäre ich Serienvergewaltiger und das kann so auch nicht richtig sein.
Und, ich will beileibe nicht auf die "sie hat es doch provoziert" Schiene hinaus, die ist ekelhaft. Aber wieso war zierliche Frau überhaupt mit zwei Männern im Schlafzimmer? Und natürlich haben die Kerle aufzuhören, wenn sie nein sagt, da gibt es doch keine Diskussion aber wenn sie sich dann nicht wehrt, obwohl sie es könnte und die Typen keine Gewalt und Drohung brauchen, war es eben keine Vergewaltigung.

Nochmal: Wir reden über Straftaten. Wir reden von einem Jahr Mindeststrafe. Und das muss wasserdicht nachgewiesen sein. Und wenn die Frau dann äußert, sie wolle nicht, dann aber nichts unternimmt, um sich zu wehren, sondern objektiv mitmacht, dann ist das ein Widerspruch. Das kann immer noch gegen ihren Willen sein, wird dann aber immer schwerer, um daraus einen 177er zu machen. Und wenn Zweifel übrig bleiben... der Grundsatz dürfte bekannt sein.

Ich hatte damals im Referendariat einen ähnlichen Fall. Vier oder fünf junge Männer, zwei junge Frauen. Alle besoffen. Ein Mädel war so breit, dass sie nur mit dem Kopf im Klo hing, die anderen amüsierten sich mit der anderen Dame. Sie behauptete nun, sie habe irgendwann nicht mehr gewollt. Nun war sie so breit, dass sie das nicht mehr klar genug sagen konnte und die Kerle so breit, dass sie das nicht mehr verstanden haben. Es kam zum Freispruch. Da war einfach keine Vergewaltigung nachweisbar. Moral von der Geschicht: Als Minderjährige vielleicht nicht bis zur Besinnungslosigkeit saufen und dann mit fünf Typen aufs Klo gehen. Straftaten müssen und sollen geahndet werden und natürlich sind die Wünsche anderer zu respektieren, aber auf der anderen Seite ist auch jeder Mensch ein kleines Stück für sich selbst verantwortlich.
 
Wieso versuchst du es, wenn du genau weisst, dass sie es nicht mag und ihre Tagesform darüber entscheidet, ob sie es ertragen kann. Das ist eigentlich nicht wirklich gut.
 
Das trifft es dann wohl ziemlich exakt. Ausserdem wird da kaum Liebe im Spiel sein und ihr muss man wohl unterstellen, mindestens sehr naiv zu sein, wenn sie das mit sich machen lässt.
Jo, du kennst uns so gut und kannst das alles beurteilen, genau wie einen juristischen Fall, den du ohne Studium, ohne Kenntnis des anzuwendenen Gesetzes, ohne Kenntnis der Beweise und ohne Akteneinsicht besser bewerten kannst als die damit befassten Juristen im Staatsdienst. Schau, wir reden nicht von "Ich ficke sie zwei Stunden gegen ihren Willen in den Arsch", sondern wirklich eher von "Ich berühr ihr linkes Ohrläppchen für eine Minute." Das dürfte sie überstehen. Abgesehen davon tu ich auch genug für sie, was mir nicht immer in den Kram passt und sollte eine Beziehung nicht sein, Kompromisse einzugehen und mal sich selber etwas zurücknehmen, um dem anderen einen Gefallen zu tun?
 
Und wenn man sich trennt und sie so richtig sauer ist? So weit hergeholt ist das nicht.
Hab das Beispiel auch nicht ganz aus der Luft geholt, es gibt ein, zwei Dinge, die ich liebe, aber meine Freundin beileibe nicht, was mir auch bewusst ist. Es gibt aber Tage, da lässt sie es zu, wenn auch mit zusammen gebissenen Zähnen, weswegen ich es trotzdem jedes Mal vorsichtig probiere (und dann ihre Reaktion abwarte). Je nachdem wie weit wir das Gesetz fassen wollen, wäre ich Serienvergewaltiger und das kann so auch nicht richtig sein.
Und, ich will beileibe nicht auf die "sie hat es doch provoziert" Schiene hinaus, die ist ekelhaft. Aber wieso war zierliche Frau überhaupt mit zwei Männern im Schlafzimmer? Und natürlich haben die Kerle aufzuhören, wenn sie nein sagt, da gibt es doch keine Diskussion aber wenn sie sich dann nicht wehrt, obwohl sie es könnte und die Typen keine Gewalt und Drohung brauchen, war es eben keine Vergewaltigung.

Nochmal: Wir reden über Straftaten. Wir reden von einem Jahr Mindeststrafe. Und das muss wasserdicht nachgewiesen sein. Und wenn die Frau dann äußert, sie wolle nicht, dann aber nichts unternimmt, um sich zu wehren, sondern objektiv mitmacht, dann ist das ein Widerspruch. Das kann immer noch gegen ihren Willen sein, wird dann aber immer schwerer, um daraus einen 177er zu machen. Und wenn Zweifel übrig bleiben... der Grundsatz dürfte bekannt sein.

Ich hatte damals im Referendariat einen ähnlichen Fall. Vier oder fünf junge Männer, zwei junge Frauen. Alle besoffen. Ein Mädel war so breit, dass sie nur mit dem Kopf im Klo hing, die anderen amüsierten sich mit der anderen Dame. Sie behauptete nun, sie habe irgendwann nicht mehr gewollt. Nun war sie so breit, dass sie das nicht mehr klar genug sagen konnte und die Kerle so breit, dass sie das nicht mehr verstanden haben. Es kam zum Freispruch. Da war einfach keine Vergewaltigung nachweisbar. Moral von der Geschicht: Als Minderjährige vielleicht nicht bis zur Besinnungslosigkeit saufen und dann mit fünf Typen aufs Klo gehen. Straftaten müssen und sollen geahndet werden und natürlich sind die Wünsche anderer zu respektieren, aber auf der anderen Seite ist auch jeder Mensch ein kleines Stück für sich selbst verantwortlich.

Da sind wir einfach anderer Meinung. Da wäre es mir lieber, wenn die Typen auf sich besser acht geben müssten, wenn sie zu fünft ein betrunkenes Mädel auf dem Klo bearbeiten. Sollte man vielleicht nicht tun, wenn man nicht als Vergewaltiger gesehen werden will. Auf der anderen Seite denke ich nicht, dass ich mich großartig wehren würde, wenn mich mehrere Typen zum Sex drängen würden. Da halte ich schon eher ein mehrfaches "Hör auf!" für mutig.

Also auch wenn das nach geltendem Recht richtig war, widerspricht das meiner Vorstellung von Gerechtigkeit.
 
Da sind wir einfach anderer Meinung. Da wäre es mir lieber, wenn die Typen auf sich besser acht geben müssten, wenn sie zu fünft ein betrunkenes Mädel auf dem Klo bearbeiten. Sollte man vielleicht nicht tun, wenn man nicht als Vergewaltiger gesehen werden will.
Gut, das widerspricht freilich der Unschuldsvermutung und wenn wir an die rangehen, können wir, wo wir schon mal dabei sind, gleich die Verfassung und den Rechtsstaat ins Klo spülen.
 
Dein verständnis von Gerechtigkeit ist, dass man proaktiv handeln muss um nicht als schuldig dazustehen? Also praktisch die unschuldsvermutung umkehren?
Und dann schreibst du vorher was von "rechtstaatlichem bewusstsein". Sorry, da hab ich dann wenig bis kein verständnis für.
 
gesetze sind ja nun auch nicht in stein gemeißelt, sondern unterliegen permanenten anpassungen. gerade in bezug auf vergewaltigung gab es auch vorher schon viel kritik. es braucht dann traurigerweise einen prominenten aufhänger um tatsächlich was zu ändern.
abgesehen davon sind auch urteile eines richters/ einer richterin kein zweifelsfreies naturgesetz sondern werden von höheren instanzen auch mal wieder aufgehoben. abgesehen von fehlurteilen, die erst nach jahren aufgedeckt werden..
 
Nein, einfach ein Gesetz errichten, dass es nicht erlaubt, mit fünf Mann eine betrunkene Frau auf einer öffentlichen Toilette zu ficken. Oder wie auch immer. Aber kann imo nicht sein, dass sowas legal ist oder dass man nachweisen muss, dass man sich körperlich gewehrt hat, weil man es sonst wollte. Machen wir einfach daraus, dass es reicht "Nein, will ich nicht." in die Kamera zu sagen.
 
Jo, du kennst uns so gut und kannst das alles beurteilen, genau wie einen juristischen Fall, den du ohne Studium, ohne Kenntnis des anzuwendenen Gesetzes, ohne Kenntnis der Beweise und ohne Akteneinsicht besser bewerten kannst als die damit befassten Juristen im Staatsdienst. Schau, wir reden nicht von "Ich ficke sie zwei Stunden gegen ihren Willen in den Arsch", sondern wirklich eher von "Ich berühr ihr linkes Ohrläppchen für eine Minute." Das dürfte sie überstehen. Abgesehen davon tu ich auch genug für sie, was mir nicht immer in den Kram passt und sollte eine Beziehung nicht sein, Kompromisse einzugehen und mal sich selber etwas zurücknehmen, um dem anderen einen Gefallen zu tun?

Bart, ich hab zu keiner Zeit geschlussfolgert.
Nie und nicht mit einem Satz.

Und Deine Worte waren für mich persönlich irreführend.
Wenn Du schreibst, dass Deine Freundin die Zähle zusammenbeissen muss,
dann male ich mir persönlich einfach andere Dinge aus, als an den Ohren zu knabbern.
Das kann jetzt entweder an mir liegen oder an deiner Ausdrucksweise oder am Ende sogar an beidem.
Wenn dem nicht so ist, was du jetzt klar verdeutlicht hast, sieht das natürlich komplett anders aus.
 
Ich sehe schon Dashcams fürs Schlafzimmer werden der nächste Renner werden.

Ohne dieses Video wäre es niemals zu so einem Aufstand gekommen. Ich frage mich nur wie es in Zukunft aussieht. Frau kann immer im Nachhinein behaupten sie hat Nein gesagt.
 
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