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Der "Ich könnte kotzen" Thread (2 Betrachter)

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Was bist du denn? Ich sitz ja auch im öffentlichen Dienst und zwar in der Personalabteilung :D Bei uns wird peinlichst genau auf Daten geachtet. Wenn du heute ganz normal Arbeitest und dein Arbeitgeber die Leistung annimmt, dann hast du automatisch ein unbefr. Beschäftigungsverhältnis. Da hat Pil recht, dass bekommst du vor jedem Arbeitsgericht so durch. Deswegen schauen bei uns immer 3 Personen über die Verträge etc. Zuerst ich, dann mein Vorgesetzter und dann noch sein Vorgesetzter.

Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Hochschule. Ja, dann mal sehen, was sich da rausschlagen lässt... :D
 
Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Hochschule. Ja, dann mal sehen, was sich da rausschlagen lässt... :D
Ok, dann hast du ja anscheinend einen Arbeitsvertrag befr. bis zum 28.02.

Du kannst dich heute natürlich nicht einfach ins Büro setzten und hast einen unbefr. Vertrag.

Wenn dein Chef Kenntnis davon hat, dass du da bist, und er deine Arbeit annimmt, dann hast du gute Chancen, dich einzuklagen :D Wenn das auch sicherlich nicht förderlich für das weitere Miteinander wäre. :O_o:
 
Ok, dann hast du ja anscheinend einen Arbeitsvertrag befr. bis zum 28.02.

Du kannst dich heute natürlich nicht einfach ins Büro setzten und hast einen unbefr. Vertrag.

Wenn dein Chef Kenntnis davon hat, dass du da bist, und er deine Arbeit annimmt, dann hast du gute Chancen, dich einzuklagen :D Wenn das auch sicherlich nicht förderlich für das weitere Miteinander wäre. :O_o:

Genau. Und eine Verlängerung ab 01.03. Also hätte ich heute wohl einfach mit dem Arsch zu Hause bleiben können und bin selber Schuld, dass ich hier sitze...
 
Genau. Und eine Verlängerung ab 01.03. Also hätte ich heute wohl einfach mit dem Arsch zu Hause bleiben können und bin selber Schuld, dass ich hier sitze...

Wenn du an einer Klage etc kein intresse hast, dann hast du doch sicherlich die Möglichkeit, die heute abgeleisteten Studen z. B. morgen einzutragen und einfach zuhause zu bleiben? Sprich die Stunden "abzufeiern"?
 
Wenn du an einer Klage etc kein intresse hast, dann hast du doch sicherlich die Möglichkeit, die heute abgeleisteten Studen z. B. morgen einzutragen und einfach zuhause zu bleiben? Sprich die Stunden "abzufeiern"?

Ja, das ließe sich auf jeden Fall so regeln, aber ich will ja das Geld :D Hab aber grade jemanden ans Telefon bekommen, kriege heute nachmittag persönlich einen neuen Vertrag vorbeigebracht, mit dem 29.02. als Arbeitsbeginn.
 
Ja, das ließe sich auf jeden Fall so regeln. Hab aber grade jemanden ans Telefon bekommen, kriege heute nachmittag persönlich einen neuen Vertrag vorbeigebracht, mit dem 29.02. als Arbeitsbeginn.

Ist eh zuspät. Um den 100 % rechtlich Wasserdicht zu haben hätte der vor Arbeitsbeginn unterschrieben werden müssen :) Aber alles gut, ist ja halb so wild wenn du für heute deine Kohle bekommst :bier:
 
Ist eh zuspät. Um den 100 % rechtlich Wasserdicht zu haben hätte der vor Arbeitsbeginn unterschrieben werden müssen :)

Es macht halt gefühlt wenig Sinn, mir hier einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu erkämpfen, wenn das Projekt eh nur bis September geht und es danach eigentlich keine sinnvolle Arbeit für mich gibt. Und ich weiß auch nicht, wem genau ich damit "ans Bein pissen" würde...
 
Es macht halt gefühlt wenig Sinn, mir hier einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu erkämpfen, wenn das Projekt eh nur bis September geht und es danach eigentlich keine sinnvolle Arbeit für mich gibt. Und ich weiß auch nicht, wem genau ich damit "ans Bein pissen" würde...
ähh... doch: du hast dann nen job, der bezahlt wird. wobei ich deine einstellung aus arbeitgebersicht sehr löblich finde!
 
Es macht halt gefühlt wenig Sinn, mir hier einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu erkämpfen, wenn das Projekt eh nur bis September geht und es danach eigentlich keine sinnvolle Arbeit für mich gibt. Und ich weiß auch nicht, wem genau ich damit "ans Bein pissen" würde...
Ich weiß :) Wollte dich auch nicht dazu anstiften. Hätte es genau wie du gehandhabt. :)

Wobei der Arbeitgeber nach Klage und unbefr. Beschäftigungsverhältnis dann dazu verpflichtet wäre, dir Tätigkeiten die der EG 13 TV-L (geh ich mal von aus) entsprechen zu übertragen.

Aus welchem Raum kommst du eingentlich?(hoffentlich schieße ich mir gerade nicht selber ins Bein :ugly::ugly::ugly::ugly::ugly::ugly:)
 
Hätte ja vorher schon eine Entfristungsklage einreichen können, weil die Verlängerung nicht nahtlos anschließt...

Ich will das nicht jetzt entscheiden, ohne vorher mit jemandem gesprochen zu haben, der sich auskennt. Macht es Sinn die Unterschrift auf dem neuen Vertrag heute mit dem 29. zu datieren und dann immer noch eine Chance auf Entfristung zu haben?
 
Hätte ja vorher schon eine Entfristungsklage einreichen können, weil die Verlängerung nicht nahtlos anschließt...

Ich will das nicht jetzt entscheiden, ohne vorher mit jemandem gesprochen zu haben, der sich auskennt. Macht es Sinn die Unterschrift auf dem neuen Vertrag heute mit dem 29. zu datieren und dann immer noch eine Chance auf Entfristung zu haben?

Ein neuer Vertrag kann ja durchaus mit Lücke geschlossen werden. Ist ja ein komplett neuer Arbeitsvertrag. Es muss nur drauf geachtet werden, dass bei der Beschäftigungszeit der eine Tag rausgerechnet wird. (Jubiläumsdienstzeit, Krankengeldzuschuss etc.)

Naja, kannst du nach der Unterschrift beweisen, dass der Vertrag vorher nicht zustande kam? Vor allem ist auch die Frage, auf welches Datum der Vertrag, den du heute bekommst, datiert ist? Wenn du den heute unterschreibst ist das natürlich alles schwerer als wenn kein Vertrag da wäre.

Ich bin auch kein Anwalt :oops: Ich hab nur den Blick der "Gegenseite" und weiß, worauf wir immer achten. Sieh meine Aussagen als Anhaltspunkte, wirklich Stichfeste Aussagen wird dir ein Anwalt im Arbeitsrecht geben können.
 
Ich bin auch kein Anwalt :oops: Ich hab nur den Blick der "Gegenseite" und weiß, worauf wir immer achten. Sieh meine Aussagen als Anhaltspunkte, wirklich Stichfeste Aussagen wird dir ein Anwalt im Arbeitsrecht geben können.

Ich denke mal vor Gericht wird da nicht viel bei rum kommen, wenn der Arbeitgeber nur glaubwürdig angibt das es ein Fehler war und man den zusätzlichen Tag des Jahres 2016 einfach nicht auf dem Schirm hatte.

Ist doch auch alles gut, Er bekommt seinen Vertrag mit dem nachgereichtem Tag und alle sind glücklich.

Ich will das nicht jetzt entscheiden, ohne vorher mit jemandem gesprochen zu haben, der sich auskennt. Macht es Sinn die Unterschrift auf dem neuen Vertrag heute mit dem 29. zu datieren und dann immer noch eine Chance auf Entfristung zu haben?

Ist doch sicher kein neuer Vertrag, sondern eher ein Zusatz zum alten, oder.
 
Ich denke mal vor Gericht wird da nicht viel bei rum kommen, wenn der Arbeitgeber nur glaubwürdig angibt das es ein Fehler war und man den zusätzlichen Tag des Jahres 2016 einfach nicht auf dem Schirm hatte.

Ist doch auch alles gut, Er bekommt seinen Vertrag mit dem nachgereichtem Tag und alle sind glücklich.

Ist doch sicher kein neuer Vertrag, sondern eher ein Zusatz zum alten, oder.

Ne, rechtlich ist es so: Liegt eine Arbeitsleistung vor und der Arbeitgeber nimmt diese an, ohne dass ein Beschäftigungsverhältnis besteht, wandert der Arbeitnehmer automatisch in ein unbefr. Beschäftigungsverhältnis. Ganz egal, ob gewollt oder ungewollt vom AG. Ein Fehler ist dem Arbeitsgericht egal.

Mit einem Zusatzvertrag wird aber nicht das Befristungsdatum geändert. Bei einer Weiterbeschäftigung ist ein neuer AV aufzusetzen. (Ist im Tarifvertrag, welcher für Phear gilt, vorgegeben)

Aber ja, wenn Phear keine Lust auf Rechtsstreitigkeiten hat, dann ist tatsächlich alles gut mit dem nachgereichten Vertrag.
 
Ne, rechtlich ist es so: Liegt eine Arbeitsleistung vor und der Arbeitgeber nimmt diese an, ohne dass ein Beschäftigungsverhältnis besteht, wandert der Arbeitnehmer automatisch in ein unbefr. Beschäftigungsverhältnis. Ganz egal, ob gewollt oder ungewollt vom AG. Ein Fehler ist dem Arbeitsgericht egal.

Das müsste man wirklich darauf ankommen lassen.
Gab es in der Art schonmal Urteile?
Also speziell in so einem Fall mit dem 29. Feb., meine ich.

Ich könnte es absolut verstehen, wenn es eben nicht um den zusätzlichen Tag des Schaltjahres gehen würde.
Aber so wäre es sicher möglich nur einen ungewollten Fehler begangen zu haben.
Ein "wilder Anwalt" würde sich da sicher so einiges einfallen lassen :D
 
Naja, es ist eine Vertragsverlängerung, aber nochmal genauso ausgeführt der ursprüngliche Vertrag. Hier arbeiten tatsächlich einige Leute, die auf Drittmittelbasis eingestellt wurden, sich entfristet haben und weiterbeschäftigt werden, ohne, dass das Geld für sie eigentlich da ist.

Ne, mir reicht das so, hauptsache ich krieg die Kohle für heute und die Sozialversicherung etc. sind durchgängig.
 
Das müsste man wirklich darauf ankommen lassen.
Gab es in der Art schonmal Urteile?
Also speziell in so einem Fall mit dem 29. Feb., meine ich.

Ich könnte es absolut verstehen, wenn es eben nicht um den zusätzlichen Tag des Schaltjahres gehen würde.
Aber so wäre es sicher möglich nur einen ungewollten Fehler begangen zu haben.
Ein "wilder Anwalt" würde sich da sicher so einiges einfallen lassen :D

Ob es da schon Urteile gibt, weiß ich nicht. Jedoch sehe ich hier keine Besonderheit mit dem 29.02.2016. Da der eine Vertrag am 28.02. Endet und der andere am 01.03.2016 beginnt. Heute wurde gearbeitet. Wir sind alle nur Menschen, sowas passiert. Ist aber rechtlich egal.

Nur weil ein Schaltjahr ist. Ich würde sagen, Phear könnte sich erfolgreich einklagen. Es ist aber gerade alles Theorie...

Ich finde aber gut, wenn er es nicht tut. Spricht imo für ihn als Person und ich würde genauso handeln.
 
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