U
Urgs
Gast
Wobei "flott" schon geil klinkt. Würde ich heute ne Band gründen, ich würde sie "flott" nennen! 
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el_barto schrieb:Peppig?
Durch Benutzung dieses Wortes bist du grade 4 Jahre gealtert
Nur "flott" wäre schlimmer gewesen


Attendorner schrieb:Was würde man denn heute sagen?
Ich finde ja flott noch voll modern...
el_barto schrieb:Die Bands, die da gecovert werden, sind teilweise nicht wirklich von der Sorte, die sich auf so einen Deal einlassen würden![]()

Attendorner schrieb:Was würde man denn heute sagen?
Ich finde ja flott noch voll modern...

Dow Jones schrieb:el_barto schrieb:Peppig?
Durch Benutzung dieses Wortes bist du grade 4 Jahre gealtert
Nur "flott" wäre schlimmer gewesen
Uiiiii...bin ich dann schon 29.... Is ja Hammer.![]()

el_barto schrieb:Bild macht also mal wieder Rabatz, wo keiner is und alle anderen in der deutschen Medienlandschaft plapperns unreflektiert nach.
Business as usual.
Mingo schrieb:el_barto schrieb:Bild macht also mal wieder Rabatz, wo keiner is und alle anderen in der deutschen Medienlandschaft plapperns unreflektiert nach.
Business as usual.
Ist das so? Abseits von WELT & BILD (also Springer) habe ich davon heute nichts lesen können.
Aber irgendwie unheimlich, dass die Berichterstattung in diesen Gazetten so einen Impact hat, dass man sie als "deutsche Medienlandschaft" wahrnimmt.

http://derstandard.at/1358304799521/Bericht-Gema-reicht-Unterlassungsklage-gegen-YouTube-einBericht: Gema reicht Unterlassungsklage gegen YouTube ein
Wegen tendenziösem Hinweis bei gesperrten Videos - "reine Stimmungsmache"
Der Streit zwischen der Internet-Videoplattform YouTube und der deutschen Verwertungsgesellschaft Gema geht in eine neue Runde. Die Gema habe nun wie angedroht beim Landgericht München eine Unterlassungsklage gegen die Google-Tochter eingereicht, berichtet die "Wirtschaftswoche". Grund ist ein Hinweis in gesperrten YouTube-Videos auf die Gema.
Nicht länger gefallen lassen
Bei vielen Videos - wie zum Beispiel "Gangnam Style", dem Überraschungs-Musikhit des vergangenen Jahres - sehen deutsche YouTube-Nutzer derzeit den Hinweis, dass der Clip nicht verfügbar sei, weil die Gema nicht die erforderlichen Rechte eingeräumt habe. Diese Formulierung will sich die Gema nicht länger gefallen lassen.
Der Text sei "reine Stimmungsmache", sagte Gema-Chef Harald Heker dem Magazin. Denn YouTube sperre mehr Videos als die Gema fordere. Das Verfahren verlängere nur die Lösungsfindung, sagte hingegen eine YouTube-Sprecherin der "Wirtschaftswoche".
Geldfrage
Google und die Gema, die in Deutschland die Urheberrechte etwa von Komponisten oder Textautoren vertritt, können sich schon seit 2009 nicht über eine Mindestvergütung für Videos bei YouTube einigen, nachdem ein vorläufiger Vertrag auslief. Die Verwertungsgesellschaft will 0,375 Cent pro Abruf. Google lehnte die Forderung bisher ab. Inzwischen wurde eine Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt eingeschaltet.
Gerichtsverfahren
Beide Seiten stehen sich auch in einem Gerichtsverfahren in Hamburg gegenüber. Dort entschied das Landgericht im vergangenen Frühjahr, dass YouTube zwar auf Gema-Aufforderung ausgewählte Videos löschen müsse, aber nicht verpflichtet sei, jeden einzelnen Clip schon beim Hochladen auf Gema-Gebührenpflicht zu überprüfen. Dieser Rechtsstreit soll ebenfalls in eine neue Runde gehen. (APA, 26.1.2013)

Melphiz schrieb:[wieso untersteht asiatische Musik der GEMA zum Henker].
Attendorner schrieb:Was würde man denn heute sagen?
Ich finde ja flott noch voll modern...
Masterman schrieb:gangbang, killer, bombe, hammer. Alles Adjektive.
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