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Auf den Tag genau vor 20 Jahren hat das Bosman-Urteil das Fußballgeschäft grundlegend verändert. Eine ganz ähnliche Sprengkraft wie der Spruch des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Jahr 1995 birgt der Fall Heinz Müller. Der kicker beantwortet die wichtigsten Fragen...
Fakt ist: Bestätigt das LAG den ersten Urteilsspruch, wird es in die nächste Instanz gehen. Spricht sich auch das Bundesarbeitsgericht für die Unbefristung aus, folgt der Gang vor den EuGH - wie vor 20 Jahren bei Bosman.
das Urteil könnte in der Tat weitreichende Folgen haben. Zb. das man keine Spieler mehr länger an einen Verein bindet. Oder aber das man im Extremfall nach der Karriere die Spieler bis zum 67. Lebensjahr weiterverpflichten muss ......
Worum geht es konkret?
Im Frühjahr hat das Arbeitsgericht (AG) Mainz die Befristung des Vertrages des ehemaligen Torhüters aufgehoben. Der heute 37-Jährige hatte auf ein Jahr Weiterbeschäftigung beim 1. FSV Mainz 05 sowie entgangene Prämien geklagt. Müller sah sich mit der Verbannung durch den damaligen FSV-Trainer Thomas Tuchel zur U23 in der Hinrunde 2013/14 um die Chance gebracht, auf die nötige Anzahl von 23 Bundesligaspielen zu kommen, durch die sich sein Kontrakt verlängert hätte. Der vom AG festgelegte Streitwert beträgt 429.000 Euro. Als das Gericht den ursprünglichen Gegenstand der Klage abschmetterte, aber die Befristung von Arbeitsverträgen generell zur Diskussion stellte, schwenkte Müller um und klagte auf Unbefristung.
Warum wurde Müller ausgemustert?
Darüber gibt es im 27-seitigen Urteil logischerweise zwei Versionen: die von Heinz Müller und die des rheinhessischen Bundesligisten. Laut dem Ex-Torhüter teilte er nach muskulären Problemen vor dem Spiel beim FC Augsburg (3. November 2013) auf Tuchels Frage mit, dass er einsatzfähig sei. Während der Partie brach die Verletzung wieder auf. Tuchel soll laut Müller in der Pause getobt und gesagt haben: "Das ist eine Fucking-Schande." Anschließend wurde Müller ausgemustert. Der Klub argumentiert mit sportlichen Gründen. Dem gab das Gericht auch statt. So heißt es in dem Urteil: "Die Entscheidung erweist sich aber unter Zugrundelegung der geschilderten vielschichtigen Motivation nicht als treuwidrig, sondern von solchen Gründen geleitet, zu deren Zweck, wie oben ausgeführt, dem Verein der Entscheidungsvorbehalt bei der Mannschaftsbesetzung eingeräumt worden ist."
Wie ist der aktuelle Stand?
Mainz 05 hat sofort Berufung eingelegt. Am 16. Februar 2016 wird der Fall vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz neu aufgerollt.
Wer steht sich gegenüber?
Müller wird vertreten vom Frankfurter Anwalt und Spielerberater Horst Kletke, Experte für Sportrecht. Mainz 05 fährt mittlerweile mit der Hamburger Kanzlei Heuking-Kühn-Lüer-Wojtek schwere Geschütze auf. Auch weil die DFL nach der ersten Instanz die potenziellen Folgen des Spruchs - Festanstellung für jeden Fußballprofi bis zur Verrentung und damit horrende Kosten für die Klubs - erkannt und sich hinter die Nullfünfer gestellt hat.
Wie ist die juristische Lage?
Zwei Argumentationen stehen sich gegenüber: die Auslegung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes nach EU-Richtlinie, die grundsätzlich gegen jede Befristung tendiert. Dagegen berufen sich DFL und Mainz 05 auf die Besonderheiten des Sports. Demzufolge ist es fraglich, wie lange ein Profifußballer seinen Beruf ausüben kann und ob dieser mit einem Millionengehalt ähnlich schützenswert ist wie ein Angestellter oder Arbeiter.
Im Frühjahr hat das Arbeitsgericht (AG) Mainz die Befristung des Vertrages des ehemaligen Torhüters aufgehoben. Der heute 37-Jährige hatte auf ein Jahr Weiterbeschäftigung beim 1. FSV Mainz 05 sowie entgangene Prämien geklagt. Müller sah sich mit der Verbannung durch den damaligen FSV-Trainer Thomas Tuchel zur U23 in der Hinrunde 2013/14 um die Chance gebracht, auf die nötige Anzahl von 23 Bundesligaspielen zu kommen, durch die sich sein Kontrakt verlängert hätte. Der vom AG festgelegte Streitwert beträgt 429.000 Euro. Als das Gericht den ursprünglichen Gegenstand der Klage abschmetterte, aber die Befristung von Arbeitsverträgen generell zur Diskussion stellte, schwenkte Müller um und klagte auf Unbefristung.
Warum wurde Müller ausgemustert?
Darüber gibt es im 27-seitigen Urteil logischerweise zwei Versionen: die von Heinz Müller und die des rheinhessischen Bundesligisten. Laut dem Ex-Torhüter teilte er nach muskulären Problemen vor dem Spiel beim FC Augsburg (3. November 2013) auf Tuchels Frage mit, dass er einsatzfähig sei. Während der Partie brach die Verletzung wieder auf. Tuchel soll laut Müller in der Pause getobt und gesagt haben: "Das ist eine Fucking-Schande." Anschließend wurde Müller ausgemustert. Der Klub argumentiert mit sportlichen Gründen. Dem gab das Gericht auch statt. So heißt es in dem Urteil: "Die Entscheidung erweist sich aber unter Zugrundelegung der geschilderten vielschichtigen Motivation nicht als treuwidrig, sondern von solchen Gründen geleitet, zu deren Zweck, wie oben ausgeführt, dem Verein der Entscheidungsvorbehalt bei der Mannschaftsbesetzung eingeräumt worden ist."
Wie ist der aktuelle Stand?
Mainz 05 hat sofort Berufung eingelegt. Am 16. Februar 2016 wird der Fall vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz neu aufgerollt.
Wer steht sich gegenüber?
Müller wird vertreten vom Frankfurter Anwalt und Spielerberater Horst Kletke, Experte für Sportrecht. Mainz 05 fährt mittlerweile mit der Hamburger Kanzlei Heuking-Kühn-Lüer-Wojtek schwere Geschütze auf. Auch weil die DFL nach der ersten Instanz die potenziellen Folgen des Spruchs - Festanstellung für jeden Fußballprofi bis zur Verrentung und damit horrende Kosten für die Klubs - erkannt und sich hinter die Nullfünfer gestellt hat.
Wie ist die juristische Lage?
Zwei Argumentationen stehen sich gegenüber: die Auslegung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes nach EU-Richtlinie, die grundsätzlich gegen jede Befristung tendiert. Dagegen berufen sich DFL und Mainz 05 auf die Besonderheiten des Sports. Demzufolge ist es fraglich, wie lange ein Profifußballer seinen Beruf ausüben kann und ob dieser mit einem Millionengehalt ähnlich schützenswert ist wie ein Angestellter oder Arbeiter.
Fakt ist: Bestätigt das LAG den ersten Urteilsspruch, wird es in die nächste Instanz gehen. Spricht sich auch das Bundesarbeitsgericht für die Unbefristung aus, folgt der Gang vor den EuGH - wie vor 20 Jahren bei Bosman.
das Urteil könnte in der Tat weitreichende Folgen haben. Zb. das man keine Spieler mehr länger an einen Verein bindet. Oder aber das man im Extremfall nach der Karriere die Spieler bis zum 67. Lebensjahr weiterverpflichten muss ......