Bei einem potentiellen "Unerlaubten Entfernen vom Unfallort" hat man zumindest immer den Anfangsverdacht einer Straftat der im Raum steht.
Da zu sagen "Joah, wenn sie zufälligerweise wissen, wer sich entfernt hat, können Sie ja mal erfragen ob der Fahrzeugführer den Unfall zugibt", finde ich...