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Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

dafür würde ich gerne mal ne Quelle sehen

Die Genfer Flüchtlingskonventionen kannst du dir doch wohl selber ergooglen.


Was war noch?
Ah, die Abschiebung:
Das Bamf hat die Landesregierung 6 Tage vor verstreichen der Abschiebefrist in Kenntnis gesetzt.
Frau hayali hat das selbst gestern Frau Faeser vorgeworfen. Diese hat ja wie Scholz die Landesregierung in Verantwortung gestellt.
 
Ne, ich hab aufgrund der Polemik am Ende deines Posts kein Interesse darauf zu antworten.
Achso, weil ich darauf was gesagt hab?:grins: wohl eher weil du das einfach nicht widerlegen kannst. Würde ich Mal behaupten dass du ja immer und überall gefühlt alles besser weißt und alles zu Grunde diskutierst, so wie auch hier. Daher dachte ich einfach nur du kannst und willst das gesagte widerlegen. Hätte ja nicht nur mich sondern auch so viele andere brennend interessiert
 
straftäter können immer abgeschoben werden. Keine konvention verbietet das, egal in welche Gebiet. Bei 24 hat es ja dann auf einmal funktioniert mit der Abschiebung.

Die Behauptung ist übrigens so nicht richtig, hier der Auszug aus Artikel 33

Dieser Schutz darf nicht von Flüchtlingen in Anspruch genommen werden, die eine Gefahr darstellen oder ein schweres Verbrechen begangen haben.

nun kann man natürlich streiten wer eine Gefahr darstellt aber einfache Straftäter zählen da sicher nicht darunter, eher Terroristen.

Übrigens kann man sich dann auch mal die Rechte anschauen

Flüchtlinge haben das Recht...

  • ... nicht ausgewiesen zu werden, außer unter bestimmten, streng definierten Bedingungen (Art. 32)
  • ... auf Wohnraum (Art. 21)
  • ... auf Zugang zu Gerichten (Art. 16)
  • ... nicht für die illegale Einreise in das Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates bestraft zu werden (Art. 31)
  • ... auf Bildung (Art. 22)
  • ... zu öffentlichen Hilfe und Unterstützung (Art. 23)
  • ... zur Bewegungsfreiheit innerhalb eines Gebietes (Art. 26)
  • ... auf Arbeit (Art. 17 und 19)
  • ... auf Religionsfreiheit (Art. 49)
  • ... auf die Ausstellung von Identität- und Reisedokumenten (Art. 27 und 28)

Gegen wie viele Punkte wir da schon per se verstoßen.....


Und dafür
:ugly:
Du hast doch die erste Behauptung aufgestellt, Ohne Quellen zu nennen.
Welche Behauptung hab ich ohne Quelle aufgestellt?

hätt ich gerne noch ne Antwort?
 
nun kann man natürlich streiten wer eine Gefahr darstellt aber einfache Straftäter zählen da sicher nicht darunter, eher Terroristen.

Das interpretierst du.

Fakt ist:
Straftäter können in jedes Gebiet ausgewiesen werden.
Und nach Afghanistan wurde bereits abgeschoben.

Und du hast gar nichts zu verlangen, nachdem du 90% der Antworten ignorierst.
Wenn du deinen Ausgangspost nicht kennst, ist das nicht mein Problem.
Jetzt wäre der punkt gekommen wo du vielleicht einfach mal leise bist.
 
Ich weiß wirklich nicht, wie man nach all den schweren und zutiefst grausamen Verbrechen die jetzige Situation auf Biegen und Brechen verteidigen und der Meinung sein kann, dass Asylsuchende auch nach Gewalttaten weiterhin im Land bleiben dürfen. Es muss sich dringend etwas drastisch ändern.

Frag ich mich auch .. aber da scheint wohl irgendwas im Kopf falsch zu laufen, anders kann ich mir das nicht erklären.

.. scheinbar Göring-Eckardt Syndrom
 
Jetzt kommt man mit Gesetzen warum und weshalb sie hier sind, bleiben dürfen, und nicht gehen dürfen.

Junge. :tip:

Dann ändert die Gesetze, ging bei Corona ja auch.

Wenn Gesetze dazu führen dass Bürger abgestochen werden von Menschen die weder hier sein sollten, muss etwas geändert werden.

Nach solchen Taten wie zuletzt wird hier tatsächlich pro Migrationssituation argumentiert. Ich bin fassungslos.
 
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