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Rechtsfrage bezüglich Ebay-Auktion

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

CWEB 81 schrieb:
Hat ja nix mit der Summe an sich zu tun, sondern mit der Summe im Verhältnis zum Originalpreis. Bei deinem Dyson bezalhst du 60 % von der UVP in diesem Fall sinds grad mal 10 % zudem is die Summe so offensichtlich falsch da genau eine Kommastelle verrutscht is.

Eben, das meinte ich.
 
Sehr geehrter Ebay Verkäufer,


ihre Auktionen wurde bei uns abgespeichert. Sie erhalten in den nächsten
Tagen Post in form einer Abmahnung unserer Rechtsanwältin. Sie verkaufen
gewerblich bei Ebay, sind aber als privater Verkäufer angemeldet (Verkauf neuer Artikel mit Gewinnerzielungsabsicht!).

Sie stellen keine Rechnung aus, bezahlen keine USt oder GewSt. Die Informationspflicht nach §4 Telemediengesetz wird außerdem nicht eingehalten.

Ebenfalls werden wir das zuständige Finanzamt über ihre Aktivitäten
informieren. Da sie weder ein Gewerbe angemeldet haben noch als gewerblicher
Verkäufer gekennzeichnet sind, gehen wir davon aus, dass überdies eine
Steuerhinterziehung vorliegt.


Diese werden wir zur Anzeige bringen. Die Kosten der Abmahnung sind
aufgelistet und innerhalb der angegebenen Frist auf das angegebene Konto zu
überweisen, ansonsten folgt eine zivilrechtliche Klage.


Hochachtungsvoll

Hardware Handel GeBo

tjoar, das hab ich bekommen....aber wayne....das kann mir kein schwein nachweisen
 
Und wieviel Kohle wollen se von dir?

Haben die bei dir bestellt, oder woher wissen die, dass du keine Rechnungen beilegst? Wieviel Artikel bietest an?

Sehr dubios das Ganze.
 
a) kein brief bekommen - kommt ja net so einfach an meine adresse..ok über die mailaddy schon...

b) issn privater ebay-user mit wenig bewertungen

c) zur zeit gerade mal 2 auktionen - biete aber jede woche so 1-2 an (habe in 8 jahren aber erst 130 bewertungen (verkaufe erst in letzter zeit mehr))

ja total willkürlich und nach ner recherche hab ich rausgefunden dass noch mind. ein anderer ebayverkäufer die gleiche mail vom gleichen typen "no.balls" (der name triffts) bekommen hat...
 
Gewerblich bei 130 Bewertungen in 8 Jahren. Ist der Typ ein Scherzkeks? :lol:
Du musst ja ganz schön reich geworden sein mit deinen 130 Bewertungen. Frag ihn halt mal ob er noch ganz frisch ist. :lol:
 
Wasn Witz, jo.. Das kannste meiner Meinung ganz gelassen abwarten. Wenn du ein Rechtschutz hast, würd ich mir überlegen, ob du dem nicht sogar igendwie an den Karren fahren kannst..
 
meine ellis haben rechtschutz (wohne noch bei denen) aber hab kein bock auf son stress...


naja in letzter zeit verkauf ich halt schon pro woche ca. 2 neu und ovp artikel...is sicher nicht wirklich "legal"...die als privat zu kaufen...

aber direkt mit anzeige drohen usw...oO
 
Ich packs mal hier mit rein. Bei Spock was verkauft und in Angebotstext "nur bei Versandkostenübernahme ist Versand möglich geschrieben".
Dann kam Angebot, ich akzeptiere es und schreib nochmal dabei in den Antworttext: Versand geht extra, kostet 1,55€. Partner nahm dass dann an und schrieb zurück: "Er hat XX€ MIT Versand geschrieben". Tolle Wurst, hatte sein initiales Angebot beim Annehmen übersehen.
Aber wie ist das, ist das mein Pech? Habs ja zwei Mal erwähnt und bei der finalen Annahme des Angebots hätte er ja noch ablehnen können, wo auch nochmal der Versand als Extraposten erwähnt wird?
 
du verkaufst was für 1,55€?

:ugly:

Und jetzt darfst du zur Post laufen, zahlst 3€ Porto, nochmal 1,50€ für den Luftpolsterumschlag, hast insgesamt 3h für das Ganze Prozedere verbraten und das bei 35 Grad und Sonne?
 
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