indirekt stimmt das. du darfst im grunde nicht für einen wettbewerber arbeiten bzw. selbst wettbewerber sein/werden (als selbstständiger). außerdem gilt die gesetzliche höchstarbeitszeit von 8h x 6 werktagen, die nur in ausnahmefällen überschritten werden darf. dafür ist man aber als AN selber verantwortlich. und dann kommen noch kleinigkeiten wie z.b. in der urlaubszeit oder bei krankheit nicht beim anderen unternehmen zu arbeiten.Außer der Nebenjob würde von seiner Natur her die Leistung des AN in der ersten Arbeitsstelle beeinträchtigen. Dann wäre es genehmigungspflichtig, egal was im AV steht. (afaik)
Bei Interessenskonflikten (z.B. Zweitjob bei einem Marktkonkurrenten des ersten AG) gibts afaik auch Regelungen. (wobei das natürlich ein Super-Sonderfall ist)