Ich habe das Gefühl das nicht jedem hier 100% klar ist um was es hierbei wohl geht. Grundsätzlich können anerkannte Asylbewerber in ein anderes Land reisen. Sie sind NICHT verpflichtet einer Behörde dazu etwas mitzuteilen. Einer Behörde dann aber doch - da anerkannte Asylbewerber Sozialleistungen erhalten MÜSSEN diese eigentlich dem Jobcenter das mitteilen und auch begründen (in einem Artikel zu Essen steht das dies dort wohl oft einfach nicht gemacht wird). Und vor diesem Hintergrund ist zB. der genannte Spiegelartikel zu lesen.
http://www.spiegel.de/politik/deuts...-was-an-der-meldung-falsch-ist-a-1163448.html
Als Beispiele mal einige Passagen:
1)"Die Reisen, die den Angaben zufolge nach
Syrien und in den
Irak gegangen seien, würden familiär, geschäftlich oder
mit Urlaubsabsichten begründet. Der Amtschef des CDU-geführten Innenministeriums in Stuttgart, Julian Würtenberger, verwies darauf, dass die Behörden in der Regel keine Statistiken über solche Reisen führen würden. Man müsse deshalb von einer "gewissen Dunkelziffer" ausgehen.
Auch eine politische Bewertung nahm Würtenberger vor: "Wenn
anerkannte Schutzberechtigte trotz einer Verfolgung oder Bedrohung zu Urlaubszwecken wieder in ihr Heimatland reisen, stellt sich zu Recht die Frage nach der Schutzbedürftigkeit dieser Ausländer."
Die Unterstreichungen sind von mir - um deutlicher zu machen worauf es meiner Meinung nach ankommt. Hier sieht man wie dieser Würtenberger das meint. Er meint genau diese anerkannten Schutzberechtigten. Und was meint er wohl mit "begründet" ? Genau - es ist wohl offensichtlich das er damit die Begründungen meint die beim Jobcenter eingingen. Denn das ist das einzige Amt/Behörde bei dem die Asylbewerber sich melden müssen. Und dem Text nach haben diese sich dort selber mit "Urlaubsabsichten" (ab)gemeldet.
2)"
Urlaubsabsichten? Dass diese bestanden, dafür hat das Innenministerium in Stuttgart allerdings keine Belege. Ein Sprecher erklärt auf Nachfrage des SPIEGEL: Es gebe keine konkreten Erkenntnisse darüber, dass es sich bei den Reisen der Flüchtlinge um
Erholungsreisen gehandelt habe."
Zum ersten unterstrichenem - das ist ja selbstverständlich das das Innenministerium selber dafür keinerlei Belege hat. Wie auch ? Dort musste sich auch keiner in irgendeiner Form melden oder abmelden. Da kann gar nichts vorliegen - nur im Jobcenter. Die Urlaubsabsichten an sich sind eigentlich auch relativ egal - viel wichtiger ist das zweite unterstrichene "
Erholungsreisen". Dazu aber später mehr.
3)"Gründe für die vorübergehende Rückkehr in das Herkunftsland seien bei den Ausländerbehörden überhaupt nicht abgefragt worden, so der Sprecher. Stattdessen wisse man konkret von Fällen, in denen Flüchtlinge in ihr Herkunftsland gereist seien, weil sie dauerhaft dorthin zurückkehren und zuvor in ihrer Heimat Vorbereitungen für diese geplante, freiwillige Rückkehr treffen wollten."
Nochmal das in Punkt 2 genannte. Die Gründe gehen bei Behörden ausser dem Jobcenter gar nicht ein (wenn die da überhaupt eingehen). Ausser natürlich einer will zB freiwillig heim - deshalb wissen die dort auch nur von solchen Fällen. Das hat aber mit dem in Punkt 1 erwähntem nichts zu tun.
Aber wie ich schon schrieb - wichtig ist das Wort "Erholungsabsichten". Anerkannte Asylbewerber können durchaus ins Heimatland reisen ohne ihren Schutzstatus zu verlieren. Ausser es ist zur reinen Erholung - dann kann das BAMF nach einer Einzelfallprüfung diesen zurückziehen. Das anerkannte Flüchtlinge an sich Urlaub in der Heimat machten ist also durchaus belegt. Es ist ja offensichtlich in deren eigenen Begründungen von Ihnen so angegeben. Sonst würde der erste zitierte Satz von mir und der ganze weitere Artikel gar keinen Sinn machen.
Es geht hier eher um die Wortklauberei ob diese Personen bei "Urlaubsabsichten" nicht vielleicht doch etwas anderes als "Erholung" meinten.
Das ganze ist nebenbei 0,0 neu - das Thema kommt immer wieder mal hoch. Zum Beispiel vor nichtmal einem Jahr:
https://www.welt.de/politik/deutsch...-Urlaub-wo-sie-angeblich-verfolgt-werden.html
Achja, hier noch der Artikel zur Stadt Essen das dort laut Stadt die Meldungen beim Jobcenter oft ausbleiben.
https://www.derwesten.de/staedte/es...auch-in-essen-gibt-es-faelle-id211626337.html