G
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Gast
Das ist ja auch dieser widerwärtige Trank, ich rede speziell von der Pflanze, die eben auch Ayahuasca genannt wird.
Nicht verboten nach dem BtMG und dem Arzneimittelgesetz.
"Banisteriopsis caapi unterliegt in Deutschland nicht dem Betäubungsmittelgesetz. Im Juli 2014 urteilte der EuGH, dass nicht als Betäubungsmittel eingestufte, zum Berauschen verwendete Stoffe und Zubereitungen nicht als Arzneimittel anzusehen seien,[5] das Herstellen und Inverkehrbringen zu diesem Zweck könne daher nicht nach dem Arzneimittelgesetz verboten werden."
Nicht verboten nach dem BtMG und dem Arzneimittelgesetz.
"Banisteriopsis caapi unterliegt in Deutschland nicht dem Betäubungsmittelgesetz. Im Juli 2014 urteilte der EuGH, dass nicht als Betäubungsmittel eingestufte, zum Berauschen verwendete Stoffe und Zubereitungen nicht als Arzneimittel anzusehen seien,[5] das Herstellen und Inverkehrbringen zu diesem Zweck könne daher nicht nach dem Arzneimittelgesetz verboten werden."
