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PS4 [Ausverkauft] Playstation VR: Zweite Pre-Order Runde @amazon.de

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Is mir alles egal... ich lehne mich da entspannt zurück und beobachte den Trubel. Und dann entscheide ich ob das Teil angeschafft wird oder nicht.
Hier gibts ja genug Test-Opfer! :D
 
Beim konsolenschäppchen steht bei den kommentaren das saturn wohl jetzige vorbestellungen erst ende 2016/ anfang 2017 ausliefert.

Hmm, was das wohl für meine media markt bestellung bedeutet, was ein stress.
 
Ich bin übrigens fest davon überzeugt, dass man am Launchtag direkt in einen xbeliebigen Elektronikmarkt gehen und das Ding kaufen kann! :D

Ich freue mich wieder auf die Youtube Videos XD

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Nee, das wird nicht passieren. Dafür ist das Gerät auch mit 400 Euro einfach zu sehr Luxusgut, als dass viele es sich einfach mal so leisten könnten. 400 Euro für ne PS4 kratzt man noch zusammen, 400 Euro für ein Zusatzgimmick eher nicht.
 
Beim konsolenschäppchen steht bei den kommentaren das saturn wohl jetzige vorbestellungen erst ende 2016/ anfang 2017 ausliefert.

Hmm, was das wohl für meine media markt bestellung bedeutet, was ein stress.

Ich hab meine MM Pre-Order wieder storniert. Ist was am Display oder so, brauch ich nicht im Laden rumverhandeln, sondern das wird einfach wieder eingepackt und nach Amazon zurückgeschickt.

Es gibt aber eine große Gefahr für den Launchtag:

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Habe nichts gegen Hermes, die kommen immer und wenn es 21.00 Uhr wird, dagegen kommen die ganzen Express Lieferidioten, eigentlich gar nicht zu uns,
die machen einfach ein Häkchen bei > war nicht zuhause < und gut ist.
 
Wie sieht das denn mit online bestellt und abgeholt im Markt aus? 14 Tage Rückgaberecht? Bei uns im Möbelhaus wo ich arbeite ist das so.
 
Ich hab meine MM Pre-Order wieder storniert. Ist was am Display oder so, brauch ich nicht im Laden rumverhandeln, sondern das wird einfach wieder eingepackt und nach Amazon zurückgeschickt
Da bin ich mittlerweile geübt und hart. Im ersten halben jahr habe ich als kund das recht zu entscheiden ob das gerät eingeschickt oder getauscht wird. Glaubt hier keinem Händler ist alles bullshit. Das recht steht hier auf seiten des käufers, nicht des verkäufers (bei einem mangel, also defekt etc).

Die probieren das immer wieder, da muss man hart bleiben zur not gleich mit dem verbraucherschutz und anwalt drohen. Die werden erzählen das esda eine andere rechtsprechung gäbe, faseln evtl. was von unzumutbarkeit für den händler. Besagtes urteil bezog sich aber auf den kauf eines autos wo nach der auslieferung das autoradio fefekt war. Der händler wollte das autoradio austauschen, der kunde wollte aber das ganze fahrzeug getauscht haben. Das ist tatsächlich unverhältnismässig.

Bei verbrauchsgütern (also all den kram den es so im markt zum mitnehmen gibt) gilt das nicht, sprich liegt da ein weiteres psvr rum, dann muss der händler das im austausch rausgeben.

Auch irgendein gefasel von wegen bei sony, apple, samsung wäre das anders ist bullshit. Interessiert nicht man hat einen kaufvertrag mit dem händler und nicht mit aüple und co, die konditionen die apple mit media markt ausmacht kann den verbraucher wumpe sein.

Hatten vor jahren mal stress mit mm wegen einem nagelneuen und gleich defekten ipad, die wollten es auch einchecken und ich bin dann mal online recherchieren gegangen. Ein etwas härtere mail an die metro gruppe brachte den lokalen mm dann zum umdenken "kommen sie vorbei wir tauschen das gerät aus".
 
Es kann schon gut sein, dass es da tatsächlich, je nach Fall, ne gänzlich andere Rechtsprechung gibt :O_o:

Das BGB gibt dem Käufer in 439 (1) zwar das Recht, nach Wahl Beseitigung des Mangels (~Reparatur) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (~Umtausch für was Neues) zu verlangen, aber 439 (3) schränkt das dann in der Realität wieder etwas ein. Was genau dann unverhältnismäßig ist... :?

Edit:
Bei verbrauchsgütern (also all den kram den es so im markt zum mitnehmen gibt) gilt das nicht, sprich liegt da ein weiteres psvrrum, dann muss der händler das im austausch rausgeben.

So etwas wie ein "Verbrauchsgut" kennt das BGB afaik nicht - es gibt den "Verbrauchsgüterkauf", das hat mit dem vorliegenden Fall aber nichts weiter zu tun. Bzw. ob nun ein Verbraucher ein Auto, einen Apfel oder nen PSVR kauft... das sind alles Verbrauchsgüterkäufe, auf die entsprechenden die selben Rechte und Pflichten zutreffen.
 
Da bin ich mittlerweile geübt und hart. Im ersten halben jahr habe ich als kund das recht zu entscheiden ob das gerät eingeschickt oder getauscht wird. Glaubt hier keinem Händler ist alles bullshit. Das recht steht hier auf seiten des käufers, nicht des verkäufers (bei einem mangel, also defekt etc).

Die probieren das immer wieder, da muss man hart bleiben zur not gleich mit dem verbraucherschutz und anwalt drohen. Die werden erzählen das esda eine andere rechtsprechung gäbe, faseln evtl. was von unzumutbarkeit für den händler. Besagtes urteil bezog sich aber auf den kauf eines autos wo nach der auslieferung das autoradio fefekt war. Der händler wollte das autoradio austauschen, der kunde wollte aber das ganze fahrzeug getauscht haben. Das ist tatsächlich unverhältnismässig.

Bei verbrauchsgütern (also all den kram den es so im markt zum mitnehmen gibt) gilt das nicht, sprich liegt da ein weiteres psvr rum, dann muss der händler das im austausch rausgeben.

Auch irgendein gefasel von wegen bei sony, apple, samsung wäre das anders ist bullshit. Interessiert nicht man hat einen kaufvertrag mit dem händler und nicht mit aüple und co, die konditionen die apple mit media markt ausmacht kann den verbraucher wumpe sein.

Hatten vor jahren mal stress mit mm wegen einem nagelneuen und gleich defekten ipad, die wollten es auch einchecken und ich bin dann mal online recherchieren gegangen. Ein etwas härtere mail an die metro gruppe brachte den lokalen mm dann zum umdenken "kommen sie vorbei wir tauschen das gerät aus".

Ne, das ist reine Kulanz, der Händler muss nur die Mängel beseitigen, weigert er sich hast du das Recht vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

Wenn das gleiche 2 mal kaputt gegangen ist hast du das Recht vom Vertrag zurückzutreten.

Ist genau das was @Steffko schreibt nach BGB Paragraph 439.

@Steffko

Unverhältnismäßig ist genau das was Musha schreibt, wenn das Autoradio kaputt ist, ein neues zu verlangen. Oder eben wenn die PSVR kaputt ist, eine komplett neue zu nehmen.

Der Händler darf ja erstmal wählen was er macht, wenn er sagt er repariert es dir, kannst du nicht ein neues verlangen.

Hab das grade alles in der Schule gehabt.
 
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