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Abmahnung wegen Tauschbörse

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

wenn man es sich nicht leisten kann dann wartet man halt auf die deutsche ausstrahlung oder bis die dvd im angebot ist. ich klau mir auch kein auto weil es mir in der anschaffung zu teuer ist.
 
Das stimmt schon. ich würde da aber trotzdem einen Unterschied sehen. Denn, wenn man materielle Güter klaut, dann sind sie weg und der Besitzer kann sie nicht mehr nutzen/verwerten. Bei digitalen Gütern sieht die Sache dann doch etwas anders aus.
Damit will ich das auch gar nicht rechtfertigen, aber Unterschied ist finde ich schon da.
 
Wieso Schwachsinn? Diebstahl ist und bleibt Diebstahl. Nur weil man es nicht anfassen und unterm Pulli aus nem Laden schmuggeln kann, heißt das doch nicht, man darf es sich einfach nehmen.

Diebstahl setzt aber den Bruch fremden Gewahrsams voraus. Gewahrsam an einer Datei? Tatobjekt sind Sachen. Auch mit dem lucrum ex re kommst du hier nicht weiter. Es ist kein Diebstahl.
 
wenn man es sich nicht leisten kann dann wartet man halt auf die deutsche ausstrahlung oder bis die dvd im angebot ist. ich klau mir auch kein auto weil es mir in der anschaffung zu teuer ist.

Es geht nicht unbedingt darum, dass die Leute sich das nicht leisten können. Sie wollen es nicht. Das Angebot ist nicht praxisgerecht.

Ich habe die Tage noch eine News gelesen, dass seit Spotify die illegalen Musik Downloads deutlich zurück gegangen sind.
 
@Slurms Mc Kenzie: Das war ja nur eine Frage der Zeit, bis der erste Rechtspositivist hier auftaucht :p

Datenklau ist nun mal illegal. Und ob es der Rechtswissenschaftler/die Justiz mit Diebstahl gleichsetzt oder nicht, im Grunde ist es das und demnach ebenso verwerflich.
 
@Slurms Mc Kenzie: Das war ja nur eine Frage der Zeit, bis der erste Rechtspositivist hier auftaucht :p

Datenklau ist nun mal illegal. Und ob es der Rechtswissenschaftler/die Justiz mit Diebstahl gleichsetzt oder nicht, im Grunde ist es das und demnach ebenso verwerflich.

Keine mit der Sache fachlich befasste Institution, die bis drei zählen kann, wird jemals einen Vergleich zum Diebstahl anstellen. Datenklau ist nur ein umgangssprachliches Synonym für Diebstahl.

Würde die vorliegende Problematik unter den § 242 StGB subsumiert, dann hätte der Gesetzgeber eben keine Notwendigkeit gehabt die §§ 106 ff. UrhG zu schaffen.

Im Vergleich zum Diebstahl verbleiben bei den zu würdigenden Delikten die Rechtspositionen bei dem jeweiligen Inhaber. Der Diebstahl setzt notwendigerweise voraus dass dem Eigentümer der Gegenstand dauerhaft entzogen werden soll.
Hier handelt es sich um die unerlaubte Verwertung von Urheberrechten.
Den Unterschied zum Eigentumsdelikt des Diebstahls erkennst du auch schon an der Tatsache dass sich der Gesetzgeber gezwungen sah einen § 97 UrhG zu schaffen. Wäre es tatbestandlich Diebstahl hätte man den 97 UrhG nicht gebraucht weil dann eine Eigentumsverletzung nach § 823 I BGB vorläge.
 
Nö, ist dasselbe: Ob ich ne BluRay im Laden stehle oder mir den Film übers Netz sauge, in beiden Fällen ist dem betroffenen Unternehmen ein wirtschaftlicher Schaden entstanden. Das ist der Punkt, der es normativ auf eine Ebene hievt. Den Leuten muss endlich mal bewusst werden, was sie anrichten mit ihrem illegalen Gelade.

Es kotzt mich total an. Ich gehe immer in den Laden und kaufe artig meine Spiele und ich kenne zig Leute, die saugen alles, was nicht bei drei auf den Bäumen ist und meckern im selben Atemzug, warum denn die Videospieleindustrie den Bach runtergeht und alle Studios nur noch geschlossen werden/rote Zahlen schreiben.
 
Das passt immer noch nicht. Wenn man eine Blu Ray aus dem Laden klaut entsteht dem betroffenen Einzelhandelsunternehmen ebenso ein Schaden wie bei allen anderen Sachen die du ihnen klaust. Damit dein Vergleich nur ansatzweise passt müsste man das Produkt dem Hersteller direkt aus der Fabrik klauen.
 
Nö, ist dasselbe: Ob ich ne BluRay im Laden stehle oder mir den Film übers Netz sauge, in beiden Fällen ist dem betroffenen Unternehmen ein wirtschaftlicher Schaden entstanden. Das ist der Punkt, der es normativ auf eine Ebene hievt. Den Leuten muss endlich mal bewusst werden, was sie anrichten mit ihrem illegalen Gelade.

Es kotzt mich total an. Ich gehe immer in den Laden und kaufe artig meine Spiele und ich kenne zig Leute, die saugen alles, was nicht bei drei auf den Bäumen ist und meckern im selben Atemzug, warum denn die Videospieleindustrie den Bach runtergeht und alle Studios nur noch geschlossen werden/rote Zahlen schreiben.


Wir können da ganz furchtbar lange drüber diskutieren und du kannst jetzt natürlich auch den Schlenker machen und plötzlich auf wirtschaftlichen Schaden abstellen (wieder ein anderes Feld). Fakt ist jedoch, dass es NICHT dasselbe ist, ob ich in einen Laden gehe und eine Blu Ray klaue oder ob ich ins Netz gehe und mir die entsprechenden Daten runterlade. Zum Einen rein vom gesunden Menschenverstand - die BluRay steht nach meinem Diebstahl nicht mehr im Laden, die Datei hat der Rechteinhaber, Eigentümer, whatever immer noch - zum Anderen auch vom Gesetz her. Da musst du dir tatsächlich nur die entsprechenden Paragraphen anschauen. Es ist zumindest aller Wahrscheinlichkeit nach noch niemand wegen Diebstahl verknackt worden, weil er ne Datei aus dem Internet runtergeladen hat. Der Gesetzgeber unterscheidet hier also offensichtlich. Könnte - muss nicht, das gebe ich zu - ein Anzeichen dafür sein, dass es... einen Unterschied gibt :ugly:


@hyperman Genau das will Weasel aber.
 
Es geht mir nur um den normativen Anspruch und nicht um einen 1:1 Vergleich. Es ist so, als würde ich Mord mit einer gesetzlich angeordneten Exekution vergleichen. Rechtlich nicht dasselbe und auch im Einzelnen passieren da unterschiedliche Dinge, aber man kann es einfach sehr gut vergleichen. Genauso kann man sehr gut den physischen Diebstahl mit Datenklau vergleichen. Wer illegal Serien herunterläd, der darf sich gerne als Dieb fühlen, dass ist alles, was ich ausdrücken möchte. Vielleicht war ich da anfangs auch etwas undeutlich.
 
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