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Frag die KTler (1 Betrachter)

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Gibt es rückwirkende Rechtsschutzversicherungen (z.B. 3 Monate)?
Von der Logik her würde ich sagen nein, aber vlt. gibt es ja eine.

Nein, ich hatte in unserer letzten Wohnung auch das Problem, dass wir die Rechtschutzversicherung erst nach dem Einzug abgeschlossen habe und wir sie so nicht benutzen konnten für unserem Streit mit dem Vermieter.
 
Würde dem Sinn einer Versicherung auch eher nicht gerecht werden :P Funktioniert übrigens nicht nur nicht rückwirkend, sondern auch nicht für "schwebende" Sachverhalte und idR auch mit 'ner Frist für die Zukunft
 
Anhand dieses Fotos (siehe Spoiler), wie würdet ihr den Zustand dieses Smartphones bewerten:
a) gut (nur leichte Gebrauchsspuren)
b) in Ordnung (deutliche Gebrauchsspuren)
WP_20140116_034eb.jpg
 
Habe letzte Woche auf IP basierten Anschluss umgestellt da 5 euro billiger bei der Telekom hab bisher 16000+ Leitung der Anschluss wird am 30 Januar umgestellt.

Als ich den Kundenberater nach VDSL fragte meinte er ja es wäre bei mir verfügbar obwohl der Verfügbarkeitscheck nur 16000 sagt :?

Also hab ich zugesat und 50000 bestellt er meinte aber man könnte mir es erst einen Tag später freischlaten also VDSL zum 31 Januar.
Kann das sein weil bei der Telekom weis man ja bekanntlich nie :D
 
zahlst du jetzt mehr?





andere frage: hatten vorhin nen zettel an der tür. einer is neu ins nachbarappartement gezogen und würde gern unser wlan mitbenutzen bis er was eigenes hat.. natürlich gegen bares. was sagt ihr? grad in zeiten der redtube abmahnwellen ist ja sowas nicht ganz ungefährlich. gibts da irgendwelche formulare, in denen da haftungstechnisch was geregelt werden kann? oder kindersicherung? seiten sperren und so :D weil eigentlich bin ich ja ein netter mensch, aber wer weiß was für schindluder da getrieben wird!
 
Im Ernstfall gilt die Störerhaftung. Du als Anschlussinhaber bist dafür verantwortlich und an deine Adresse gehen dann auch die Schadenersatzforderungen, Unterlassungserklärungen und Durchsuchungsbefehle wegen Kinderpornographie.
Und ich denke nicht, dass man das juristisch wasserdicht in nem Vertrag regeln kann, dass du fein raus bist, falls der Kerl auf die Idee kommt, was von nem Torrent zu ziehen.

Ich würds auf gar keinen Fall machen bei Leuten, die man nicht sehr gut kennt.
 
Bei der Fritzbox kannste nen Gastzugang einrichten. Ob das auch juristisch als Gastzugang akzeptiert wird weiß ich nicht.

Ist schon eigenartig, man sollte ja meinen, dass mittlerweile ein Handy für Tethering hat bzw. irgendwo ein UMTS Stick rumfliegt. Kannst also davon ausgehen, dass er auf jeden Fall größere Datenmengen verschieben will.

Ich würde es auch nicht machen.
 
Abgesehen von irgendwelchen Abmahnung hat man auch ein System im Netzwerk, was ggf. auch ein Sicherheitsproblem ist. Je nach Router kann man ggf. das andere System auch nicht wirklich aussperren / isolieren, da holt man sich Schadsoftware rein oder der Typ schnüffelt im Traffic rum.
 
Kommt immer auf den Preis an, der dein Nachbar zahlen würde. :grins:
Und außerdem, ein Torrent File ist nicht automatisch illegal. :O_o: Kommt auf die Datei an, die man saugt.
 
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